Gesellschaft: Grenzkontrollen in Kiefersfelden
Kiefersfelden () – An der Grenzübergangsstelle Kiefersfelden an der A93 haben Bundespolizisten zwei afrikanische Busreisende trotz gültiger Papiere an der Einreise gehindert. Die Beamten stellten bei den Kontrollen in der Nacht von Samstag auf Sonntag offene Strafbefehle gegen die Männer fest, teilte die Behörde am Montag mit.
Ein 44-jähriger Marokkaner mit italienischer Aufenthaltserlaubnis war bereits im August des Vorjahres beim Einreiseversuch ohne erforderliche Papiere aufgefallen.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte daraufhin einen Strafbefehl über rund 1.600 Euro verhängt, den der Mann nicht bezahlt hatte. Da er den Betrag auch bei seiner jetzigen Rückkehr nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht, wo er eine zweieinhalbmonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Ein 32-jähriger Nigerianer mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung war ebenfalls von einem Strafbefehl des Rosenheimer Amtsgerichts aus dem Jahr 2022 betroffen.
Ihm waren 1.800 Euro Verfahrenskosten wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise auferlegt worden. Ein Verwandter konnte die Summe jedoch noch bei einer Polizeidienststelle in Baden-Württemberg begleichen, woraufhin der Nigerianer seine Reise fortsetzen durfte.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind:
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Bundespolizisten haben an der Grenzübergangsstelle Kiefersfelden zwei afrikanische Busreisende trotz gültiger Papiere an der Einreise gehindert, da gegen beide offene Strafbefehle vorlagen: Ein Marokkaner wurde wegen Unfähigkeit zur Zahlung einer Geldstrafe inhaftiert, während ein Nigerianer nach Begleichung seiner Schulden die Einreise fortsetzen durfte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Grenzübergangsstelle Kiefersfelden
- Kontrollen durch Bundespolizei
- Offene Strafbefehle gegen die Reisenden
- Einreiseversuch eines 44-jährigen Marokkaners ohne erforderliche Papiere im Vorjahr
- Verhängter Strafbefehl vom Amtsgericht Rosenheim über 1.600 Euro
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- Einreisehindernis für die beiden Männer
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- Fortsetzung der Reise für den 32-jährigen Nigerianer
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