Arbeitsgruppe soll für BKA Begriff Femizid genauer definieren

Arbeitsgruppe soll für BKA Begriff Femizid genauer definieren

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Gesellschaft: Femizid in Deutschland analysieren

Wiesbaden () – Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff Femizid genauer fassen. Allgemein versteht man darunter tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch sonst rechtlich definiert.

Jetzt wurde unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. „Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid“, schreibt das BKA auf Anfrage des „Spiegel“. Ziel ist es offenbar, den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und führte darin alle Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen als Femizid auf, ohne die Motive dahinter zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 Fälle, 360 davon endeten tödlich.

Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Femizide als vorsätzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und verweist auf die hierarchischen Geschlechterverhältnisse. Derartige Taten werden demnach häufig von Partnern oder Ex-Partnern begangen und basieren auf Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt.

Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass Tötungen von Frauen in den meisten Fällen mit häuslicher Gewalt zusammenhängen. Mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sei voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen, so das BKA.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskriminalamt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich Institutionen und Begriffe erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskriminalamt (BKA), dts Nachrichtenagentur, Weltgesundheitsorganisation

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wiesbaden, Deutschland

Worum geht es in einem Satz?

In Deutschland wird der Begriff Femizid durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) neu definiert, um tödliche Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Straftat besser messbar zu machen, da derzeit keine rechtliche Definition existiert und die Polizei 2023 fast 1.000 solcher Fälle registrierte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Fehlen einer rechtlichen Definition von Femizid in Deutschland
  • Zunehmende Zahl tödlicher Gewaltfälle gegen Frauen
  • Bedarf an einheitlicher polizeilicher Definition
  • Erste Veröffentlichung eines Lagebildes zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten durch das BKA
  • Verbindung zwischen Tötungsdelikten und häuslicher Gewalt
  • Hinweis auf hierarchische Geschlechterverhältnisse laut WHO
  • Vorherrschende Täterprofile (Partner, Ex-Partner)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Polizeibehörden wollen Femizid-Begriff genauer fassen
  • Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des BKA eingerichtet
  • Bedarf an bundeseinheitlicher Definition des Begriffs Femizid
  • Ziel ist bessere Messbarkeit durch konkrete Indikatoren
  • 2023 veröffentlichtes "Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" vom BKA
  • Fast 1.000 Fälle registriert, 360 tödliche
  • Femizide oft von Partnern oder Ex-Partnern begangen
  • Taten basieren auf Misshandlungen, Einschüchterungen, sexualisierter Gewalt
  • Tötungen von Frauen häufig mit häuslicher Gewalt verknüpft
  • Ergebnisse der Arbeitsgruppe voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 zu erwarten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bedarf an bundeseinheitlicher Definition des Begriffs Femizid
  • Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
  • Ziel, Femizid durch konkrete Indikatoren messbarer zu machen
  • Erstmalige Veröffentlichung eines Lagebilds zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten
  • Registrierung von fast 1.000 Fällen, davon 360 tödliche
  • Zusammenhang von Tötungen von Frauen und häuslicher Gewalt
  • Ergebnisse der Arbeitsgruppe voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 verfügbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, die Stellungnahme des Bundeskriminalamts (BKA) wird zitiert: "Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid."

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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