SPD lehnt Streichung des analogen Zugangsrechts in Landesverfassung ab

SPD lehnt Streichung des analogen Zugangsrechts in Landesverfassung ab

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Politik in Schleswig-Holstein: Widerstand gegen Verfassungsänderungen

Kiel () – Die SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat ihren Widerstand gegen die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten in der Landesverfassung bekräftigt. Das teilte Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli am Donnerstag mit.

Midyatli kritisierte insbesondere die geplante Änderung von Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung, die den garantierten persönlichen und schriftlichen Zugang streichen würde.

Diese Regelung sei 2014 bewusst eingeführt worden, um Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. Die ersatzlose Streichung würde zu Verunsicherungen führen und gerade ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen benachteiligen.

Die SPD-Fraktion kündigte an, einen Änderungsantrag zur Beibehaltung des bisherigen Artikel 14 vorzubereiten.

Zu den übrigen geplanten Verfassungsänderungen, darunter ein neuer Artikel zum Wohnungsbau und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, will die Fraktion jeweils zustimmen, sofern Einzelabstimmungen möglich sind.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: SPD-Logo (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Serpil Midyatli

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD-Landtagsfraktion, Schleswig-Holstein, Serpil Midyatli, Artikel 14 Absatz 2, Landesverfassung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

Die SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein wehrt sich gegen die geplante Streichung des analogen Zugangs zu Behörden und Gerichten in der Landesverfassung, da dies vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benachteiligen würde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Plan zur Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten in der Landesverfassung
  • Änderung von Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung
  • Einführung der Regelung 2014 zum Schutz vor digitaler Ausgrenzung
  • Befürchtung von Verunsicherungen bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen
  • Geplante Änderung löst Widerstand in der SPD-Landtagsfraktion aus

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein bekräftigt Widerstand gegen Streichung des Rechts auf analogen Zugang
  • Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli kritisiert Änderung von Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung
  • Änderung würde persönlichen und schriftlichen Zugang zu Behörden und Gerichten streichen
  • Regelung 2014 eingeführt, um digitale Ausgrenzung zu vermeiden
  • Einsparung soll gerade ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benachteiligen
  • SPD-Fraktion plant Änderungsantrag zur Beibehaltung des bisherigen Artikel 14
  • Zustimmung zu weiteren Verfassungsänderungen (Wohnungsbau, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) bei Einzelabstimmungen in Aussicht gestellt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verunsicherungen bei der Bevölkerung
  • Benachteiligung älterer Menschen
  • Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
  • Vorbereitung eines Änderungsantrags zur Beibehaltung des bisherigen Artikels
  • Zustimmung zu anderen geplanten Verfassungsänderungen bei Einzelabstimmungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli kritisierte die geplante Streichung des Rechts auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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