Nordrhein-Westfalen: Neues Gesetz zu Gifttieren
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das bisher befristete Gifttiergesetz entfristet und damit dauerhaft gemacht. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.
Demnach bleibt das Verbot der Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren wie gefährlichen Schlangen, Skorpionen und Spinnen in Privathand bestehen.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen betonte, das Gesetz habe sich als effektive Rechtsgrundlage erwiesen, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, künftig auch den Umgang mit geerbten Gifttieren zu regeln und die Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Tieren zu konkretisieren.
Seit Einführung der Meldepflicht 2021 ging die Zahl legaler Gifttierhaltungen von ursprünglich 226 auf aktuell 169 zurück, der Tierbestand reduzierte sich von 4.589 auf 3.740 Tiere.
Den größten Anteil machen Schlangen aus. Das Landesamt für Verbraucherschutz deckte seit 2021 insgesamt 20 illegale Haltungen auf.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Silke Gorißen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Silke Gorißen
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Landesamt für Verbraucherschutz.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Gifttiergesetz entfristet, welches den Besitz und die Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren im Privathaushalt weiterhin verbietet und auch den Umgang mit geerbten Gifttieren regelt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entfristung des bisher befristeten Gifttiergesetzes
- Regulierung bestehender Privathaltungen
- Bekämpfung illegaler Haltungen
- Einführung der Meldepflicht im Jahr 2021
- Rückgang der legalen Gifttierhaltungen
- Zunahme illegaler Haltungen durch das Landesamt für Verbraucherschutz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Verneinen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Dauerhaftes Verbot der Neuanschaffung von besonders giftigen Tieren
- Regulierung bestehender Privathaltungen
- Beendung illegaler Haltungen
- Regelung für den Umgang mit geerbten Gifttieren
- Konkretisierung der Rechtsgrundlage für die Wegnahme von Tieren
- Rückgang der legalen Gifttierhaltungen von 226 auf 169
- Reduktion des Tierbestands von 4.589 auf 3.740 Tiere
- Aufdeckung von 20 illegalen Haltungen durch das Landesamt für Verbraucherschutz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen zitiert, die betont, dass das Gesetz sich als effektive Rechtsgrundlage erwiesen habe, um bestehende Privathaltungen zu regulieren und illegale Haltungen zu beenden.
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