Verbraucherschutz: Einfuhrbestimmungen in Düsseldorf
Düsseldorf () – Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Landeshauptstadt Düsseldorf weist darauf hin, dass die Einfuhr tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern verboten ist. Betroffen sind Fleisch, Wurst, Käse, Milch und Milcherzeugnisse, die als Reiseproviant oder zum Eigenverbrauch in die Europäische Union gelangen sollen.
Diese Maßnahme dient dem Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen.
Für andere Produkte gelten produktspezifische Einfuhrbeschränkungen, abhängig von der Warenart und dem Herkunftsland. Ausgenommen von dem Verbot sind geringe Mengen ungeöffneter Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung oder medizinisch notwendiges Spezialfutter für Tiere.
Auch der Versand solcher Lebensmittel per Paket zum persönlichen Verbrauch unterliegt den gleichen Bestimmungen.
Der Zoll kontrolliert im privaten Reiseverkehr die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen. Bei Verstößen werden die Waren beschlagnahmt und vernichtet, wobei die Entsorgung für die Verursacher kostenpflichtig ist.
Werden die Erzeugnisse nicht angemeldet, drohen Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung, so Klaus Meyer, Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Käse im Supermarkt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Klaus Meyer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Landeshauptstadt Düsseldorf, Zoll.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Düsseldorf
Worum geht es in einem Satz?
Die Stadt Düsseldorf warnt vor dem Verbot der Einfuhr tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, um Tierseuchen zu verhindern, wobei Verstöße zu Warenbeschlagnahmungen und Geldstrafen führen können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einfuhrverbot tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern
- Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen
- Vorgaben des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
- kontrolle durch den Zoll im privaten Reiseverkehr
- produktspezifische Einfuhrbeschränkungen
- Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel
- mögliche Geldstrafen bei Verstößen
- Hinweis auf kostenpflichtige Entsorgung von beschlagnahmten Waren
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Schutz vor der Einschleppung von Tierseuchen
- Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen
- Kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Waren
- Geldstrafen bei nicht angemeldeten Erzeugnissen
- Strafrechtliche Verfolgung bei Verstößen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Klaus Meyer, der Leiter des Instituts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, weist darauf hin, dass bei Nicht-Anmeldung von Erzeugnissen Geldstrafen oder strafrechtliche Verfolgung drohen.
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