Sicherheitspolitik in Speyer: Drohnenabwehr im Fokus
Speyer () – Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis.
„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“.
Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“ Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Anti-Drohnen-Gewehr (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Joachim Wieland
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeswehr, Bundesluftwaffe, Grundgesetz, Handelsblatt
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Speyer
Worum geht es in einem Satz?
Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland glaubt, dass für den Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland keine Grundgesetzänderung nötig ist, da dies unter die bereits bestehende Verteidigungsbefugnis fällt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anstieg von Drohnenangriffen
- Bedrohung durch mit Sprengstoff bewaffnete Drohnen
- Notwendigkeit der Verteidigung des Luftraums
- vorhandene rechtliche Grundlagen im Grundgesetz
- Diskussion über die Rolle der Bundeswehr im Inneren
- Forderung nach Anpassungen im Luftsicherheitsgesetz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine Änderung des Grundgesetzes nötig für Drohnenabwehr
- Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr von Drohnen ist legitim
- Abwehr von Drohnen gehört zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr
- Kampfflugzeuge könnten zur Drohnenabwehr eingesetzt werden
- Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ausreichend
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland zitiert. Er äußert sich zur Frage, ob für den Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei.
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