Verkehrsunfall in Bietigheim-Bissingen
Bietigheim-Bissingen () – Ein unbekannter Fahrer hat auf einem Parkplatz in der Breslauer Straße einen geparkten VW Golf beschädigt und ist anschließend geflüchtet. Das teilte die Polizei Ludwigsburg mit.
Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch zwischen 8:15 und 8:25 Uhr.
Der Verursacher war mutmaßlich mit einem E-Scooter oder Fahrrad unterwegs, als er den Golf streifte. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 4.000 Euro geschätzt.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen und bittet um sachdienliche Hinweise.
Meldungen nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter der Telefonnummer 07142 405-0 oder per E-Mail entgegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeistreife im Einsatz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt. Es werden lediglich allgemeine Begriffe wie "der Täter" oder "die Polizei" erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei Ludwigsburg, Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch zwischen 8:15 und 8:25 Uhr.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bietigheim-Bissingen, Breslauer Straße
Worum geht es in einem Satz?
Ein unbekannter Fahrer hat in Bietigheim-Bissingen einen geparkten VW Golf beschädigt und ist geflüchtet; die Polizei sucht nun Zeugen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Unbekannter Fahrer
- Parkplatz in der Breslauer Straße
- Beschädigung eines geparkten VW Golf
- Flucht des Fahrers
- Zeitraum des Vorfalls: Mittwoch zwischen 8:15 und 8:25 Uhr
- Mutmaßliches Fortbewegungsmittel: E-Scooter oder Fahrrad
- Geschätzter Sachschaden: etwa 4.000 Euro
- Polizei sucht nach Zeugen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Sachschaden von etwa 4.000 Euro
- Polizei sucht nach Zeugen
- Aufruf zur Abgabe von sachdienlichen Hinweisen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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