Sicherungsverfahren nach Messerangriff in Berlin-Lichtenberg beantragt
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Gesellschaft: Messerangriff in Berlin-Lichtenberg
Berlin () – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Sicherungsverfahren gegen eine 41-jährige Frau beantragt, die ihren Ex-Lebensgefährten in Lichtenberg mit einem Messer und Reizstoffsprühgerät attackiert haben soll. Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, soll die Beschuldigte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sein und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Am Morgen des 27. Juni 2024 soll die Frau ihrem früheren Partner in dessen Wohnung in der Giselastraße grundlos vorgeworfen haben, die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht zu haben.
Anschließend sprühte sie ihm mit einem Reizstoffsprühgerät ins Gesicht und stach mehrfach – mit Tötungsabsicht – mit einem Messer auf ihn ein. Der 49-Jährige wehrte sich gegen weitere Stiche, sperrte die Angreiferin im Badezimmer ein und erlitt mehrere Stichverletzungen am Oberkörper.
Einsatzkräfte nahmen die Beschuldigte noch am Tatort vorläufig fest.
Seit dem Folgetag befindet sie sich im Maßregelvollzug. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr tateinheitlich gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor und beantragte die dauerhafte Unterbringung beim Landgericht Berlin I.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich allgemeine Bezeichnungen verwendet, wie "eine 41-jährige Frau" und "der 49-Jährige".
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Staatsanwaltschaft Berlin, Generalstaatsanwaltschaft, Landgericht Berlin I
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 27. Juni 2024 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Lichtenberg
Worum geht es in einem Satz?
Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragt die dauerhafte Unterbringung einer 41-jährigen Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus, die ihren Ex-Lebensgefährten mit einem Messer und einem Reizstoffsprühgerät attackiert haben soll, da sie aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als nicht schuldfähig gilt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter
Schwere psychische Erkrankung der Beschuldigten
Vorangegangene Beziehung zwischen Täterin und Opfer