OLG Hamm bestätigt Verurteilung wegen SA-Parole in Lemgo

Rechtsprechung zu verfassungswidrigen Äußerungen in Lemgo

Lemgo () – Das Oberlandesgericht hat die Revision einer 81-jährigen Frau gegen ihre Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Detmold rechtskräftig geworden, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.

Die Angeklagte hatte am 29. April 2024 auf dem Lemgoer Marktplatz während einer Kundgebung gegen Rechtsradikalismus die SA-Parole „Alles für “ gerufen.

Das Amtsgericht Detmold verurteilte sie daraufhin im Januar zu einer Geldstrafe von 1.800 , was das Landgericht im April bestätigte.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Strafbarkeit der Parole bereits seit einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 feststehe. Die Richter sahen keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Landgerichts, wonach der Angeklagten bewusst war, dass es sich um einen Wahlspruch der verbotenen SA handelt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Hamm, Landgericht Detmold, Amtsgericht Detmold, SA

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 29. April 2024 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Lemgo, Hamm, Detmold

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision einer 81-jährigen Frau verworfen, die wegen des Gebrauchs der SA-Parole "Alles für Deutschland" während einer Kundgebung gegen Rechtsradikalismus zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, womit das Urteil des Landgerichts Detmold rechtskräftig ist.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • 81-jährige Frau verurteilt
  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Vorfall am 29. April 2024 auf Lemgoer Marktplatz
  • Kundgebung gegen Rechtsradikalismus
  • Rufen der SA-Parole "Alles für Deutschland"
  • Geldstrafe von 1.800 Euro
  • Rechtskräftigkeit durch Oberlandesgericht Hamm
  • Strafbarkeit der Parole seit 2006 bekannt
  • Bewusstsein der Angeklagten über die Verbindung zur verbotenen SA

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Oberlandesgericht Hamm verwirft Revision der 81-jährigen Frau
  • Urteil des Landgerichts Detmold ist rechtskräftig
  • Angeklagte rief SA-Parole während einer Kundgebung gegen Rechtsradikalismus
  • Amtsgericht Detmold verhängt Geldstrafe von 1.800 Euro
  • Landgericht bestätigt die Strafe
  • Strafbarkeit der Parole bereits seit 2006 festgelegt
  • Keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung erkannt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verwerfung der Revision
  • Rechtskräftiges Urteil
  • Geldstrafe von 1.800 Euro
  • Bestätigung der Strafbarkeit der Parole
  • Keine Rechtsfehler in der Beweiswürdigung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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