Politische Kontroversen um Chemikalienverbot in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung will ein grundsätzliches Verbot von Ewigkeitschemikalien in der Europäischen Union verhindern. Das berichtet der „Spiegel“.
Damit steht sie im Widerspruch zu ihrer obersten Arbeitsschutzbehörde. Die Substanzen, sogenannte PFAS-Chemikalien, sind teilweise stark gesundheitsgefährdend und werden in der Umwelt kaum bis gar nicht abgebaut. Sie werden für die Herstellung zahlreicher Produkte wie Bratpfannen, Regenjacken, Operationsgeräte und Kosmetik verwendet. Eine Regierungssprecherin teilte dem „Spiegel“ mit, es müsse „durch geeignete Übergangsfristen und Ausnahmen“ ermöglicht werden, dass PFAS „langfristig und gegebenenfalls unbegrenzt weiterhin eingesetzt werden können, soweit und solange geeignete Alternativen fehlen“.
Im Januar 2023 hatten Umweltbehörden aus Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Beschränkungsvorschlag für PFAS-Chemikalien eingereicht, an dem auch die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beteiligt war. Studien haben gezeigt, dass die Schadstoffe zum Teil krebserregend sind und das Immunsystem und die Fruchtbarkeit schädigen können. Die Antragsteller zielen mit ihrem Vorstoß auf ein weitgehendes Verbot aller PFAS-Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum ab.
Im kommenden Jahr wird die ECHA über den Antrag befinden. Das letzte Wort hat die Europäische Kommission, die mit den Regierungen ihrer Mitgliedstaaten darüber entscheidet. Die deutsche Regierung positioniert sich dabei anders als ihre zuständige Behörde. Bereits im Koalitionsvertrag hielten Union und SPD fest, dass man ein „Totalverbot ganzer chemischer Stoffgruppen“ ablehne. Die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass ihre Position auf EU-Ebene „im Beschränkungsvorschlag entsprechend aufgenommen“ werde, teilte die Sprecherin nun mit.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Europäische Union, Bundesregierung, "Spiegel", oberste Arbeitsschutzbehörde, PFAS-Chemikalien, Umweltbehörden aus Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlanden, Europäische Chemikalienagentur (ECHA), deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Europäische Kommission, Union, SPD.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlande, Europäischer Wirtschaftsraum.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung Deutschlands will ein generelles Verbot von Ewigkeitschemikalien (PFAS) in der EU verhindern, obwohl ihre Arbeitsschutzbehörde ein solches Verbot unterstützt, was im Widerspruch zu den gesundheitlichen Risiken dieser Stoffe steht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Schutz der Industrieinteressen
- Fehlende Alternativen für PFAS
- Vorliegende Gesundheitsbedenken
- Widersprüchliche Positionen innerhalb der Regierung
- Einfluss von Koalitionsvereinbarungen
- Druck von Umweltbehörden anderer Länder
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesregierung will Verbot von Ewigkeitschemikalien in der EU verhindern
- Widerspruch zur obersten Arbeitsschutzbehörde
- PFAS-Chemikalien stark gesundheitsgefährdend und schwer abbaubar
- Verwendung in zahlreichen Produkten wie Bratpfannen und Kosmetik
- Regierung fordert Übergangsfristen und Ausnahmen für PFAS-Nutzung
- Umweltbehörden aus Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden schlagen Beschränkung vor
- Antragsteller zielen auf weitgehendes Verbot aller PFAS-Stoffe
- ECHA wird 2024 über den Antrag entscheiden
- Europäische Kommission hat das letzte Wort
- Bundestag lehnt Totalverbot ganzer chemischer Stoffgruppen ab
- Bundesregierung will eigene Position auf EU-Ebene durchsetzen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Widerspruch zwischen Bundesregierung und oberster Arbeitsschutzbehörde
- Gesundheitliche Risiken durch PFAS-Chemikalien
- Umweltbelastung durch nicht abbaubare Substanzen
- Mögliche Umsetzung von Übergangsfristen und Ausnahmen für PFAS
- Ziel eines weitgehenden Verbots von PFAS im Europäischen Wirtschaftsraum
- Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebungen der Europäischen Kommission
- Ablehnung eines Totalverbots ganzer chemischer Stoffgruppen im Koalitionsvertrag
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Regierungssprecherin zitiert, die erklärt, dass geeignete Übergangsfristen und Ausnahmen für den Einsatz von PFAS ermöglicht werden müssen, solange geeignete Alternativen fehlen.
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