Wettbewerbsregister: Zahl der Verstöße nimmt rasant zu

Wettbewerbsregister: Zahl der Verstöße nimmt rasant zu

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Wettbewerbsregister: Zahl der Verstöße nimmt rasant zu

Bonn () – Die Zahl der Unternehmen, die wegen Gesetzesverstößen oder Straftaten im sogenannten Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts stehen, hat deutlich zugenommen.

Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben) berichten. Demnach ist die Zahl der im Register gelisteten Unternehmen von 4.632 zum Jahresende 2022 auf 21.456 (Stichtag 31.03.2025) angestiegen.

Das Wettbewerbsregister dient als elektronische Datenbank. Eingetragen werden Unternehmen, die bestimmte Wirtschaftsdelikte verübt haben. Eine Eintragung kann Folgen haben für die betroffenen Firmen. Bislang gilt, dass im Wettbewerbsregister eingetragene Firmen von öffentlicher Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, wenn der Wert des zu vergebenen Auftrags die Marke von 30.000 Euro übersteigt.

Besonders viele Verstöße listete das Register der parlamentarischen Anfrage zufolge bei Verstößen gegen § 266a Strafgesetzbuch auf. Dabei kann es darum gehen, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Die Zahl der in diesem Zusammenhang im Wettbewerbsregister stehenden Unternehmen stieg von 2.271 auf 9.847. Weitere Daten erfasst das Register wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Mit Blick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge plant die Bundesregierung Änderungen. In der nächsten Woche soll das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Kabinett besprochen werden. Teil des Entwurfs ist auch eine Anhebung der für den Eintrag ins Wettbewerbsregister relevanten Wertgrenze. Künftig könnten Unternehmen demnach nicht mehr ab 30.000 Euro Auftragswert, sondern erst ab 50.000 Euro Auftragswert von der Vergabe ausgeschlossen werden. Daran übt der Linken-Abgeordnete Meiser scharfe Kritik.

„Die Bundesregierung setzt offenbar alles daran, dass auch Unternehmen, die ihr Geld mit rechtswidrigen Praktiken verdienen, wieder leichter in den Genuss von öffentlichen Aufträgen kommen“, sagte Meiser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit der geplanten Ausweitung der Möglichkeit zur Direktvergabe öffentlicher Aufträge entfalle auch die Pflicht der Vergabestellen, entsprechende Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. „Den schwarzen Schafen aufseiten der Unternehmen öffnet die Bundesregierung so Tür und Tor“, kritisierte der Linken-Politiker.

Leidtragende seien am Ende auch anständige Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz hielten, „aber dadurch im Wettbewerb um öffentliche Aufträge gegen ihre Schmutzkonkurrenz mit Blick auf die Kosten nicht konkurrenzfähig sind“, erklärte er weiter.

Meiser fordert nun auch Änderungen am Gesetzentwurf: „Statt die bestehenden Abfragepflichten mit der Neuregelung der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterminieren, müssen die bereits bestehenden Ausnahmen gestrichen werden.“ Geschäftsmodelle, die auf illegalen Praktiken basierten, dürfen nicht länger den Genuss öffentlicher Aufträge kommen. „Solch rücksichtsloses Lohndumping darf nicht auch noch mit Steuergeld gefördert werden“, sagte Meiser weiter.

Das Wettbewerbsregister gibt es seit 2021, die gesetzliche Meldepflicht besteht seit dem 01. Dezember 2021. „Dass die Zahlen steigen, ist daher als natürlicher Vorgang zu betrachten, der im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Registers steht“, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts auf Anfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Es sei darum auch noch zu früh, um hier Trends ablesen zu können.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskartellamt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Meiser

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskartellamt, Bundeswirtschaftsministerium, Die Linke, Funke-Mediengruppe, Bundesregierung, Meiser, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum von 2022 bis 2025 statt, mit einem speziellen Stichtag am 31. März 2025. Die gesetzliche Meldepflicht besteht seit dem 01. Dezember 2021.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Bonn

Worum geht es in einem Satz?

Die Zahl der Unternehmen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts ist von 4.632 Ende 2022 auf 21.456 im März 2025 gestiegen, was auf eine Zunahme von Gesetzesverstößen hinweist, während die Bundesregierung plant, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erleichtern, was auf Kritik von der Linken stößt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Anstieg der im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts eingetragenen Unternehmen ist auf eine Zunahme von Gesetzesverstößen und Straftaten zurückzuführen, insbesondere in Bezug auf die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstöße gegen Arbeitsgesetze. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Wettbewerbsregisters und der damit verbundenen gesetzlichen Meldepflicht seit Dezember 2021.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Zahl der Unternehmen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts stark gestiegen ist, was auf verstärkte Gesetzesverstöße hindeutet. Kritik kommt von der Linken, die die geplanten Änderungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge als zu lasch empfindet und befürchtet, dass unseriöse Unternehmen leichter an öffentliche Aufträge gelangen könnten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Unternehmen von öffentlicher Auftragsvergabe ausgeschlossen, Anstieg der im Wettbewerbsregister gelisteten Unternehmen, besonders viele Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch, Unternehmen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abführen, geplante Anhebung der Wertgrenze für öffentlichen Aufträge, Kritik an der Erleichterung für Unternehmen mit rechtswidrigen Praktiken, Unternehmen erhalten leichter öffentliche Aufträge, Abfragepflichten bei Vergabestellen werden unterminiert, anständige Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt, illegale Praktiken dürfen keine Aufträge erhalten, steigende Zahlen wegen Einführung des neuen Registers.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Linken-Abgeordneten Meiser zitiert. Er kritisiert, dass die Bundesregierung es Unternehmen, die rechtswidrige Praktiken anwenden, erleichtere, öffentliche Aufträge zu erhalten, und fordert Änderungen am Gesetzentwurf, um rücksichtsloses Lohndumping nicht mit Steuergeldern zu fördern. Ein Sprecher des Bundeskartellamts merkt an, dass der Anstieg der Zahlen im Wettbewerbsregister als natürlicher Vorgang im Zusammenhang mit seiner Einführung betrachtet werden kann.

Bonn und das Wettbewerbsregister

Bonn, die ehemalige Hauptstadt Deutschlands, hat eine zentrale Rolle in der politischen und wirtschaftlichen Landschaft des Landes gespielt. Die Stadt steht derzeit im Fokus aufgrund eines signifikanten Anstiegs von Unternehmen, die im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts gelistet sind. Diese Registrierung betrifft insbesondere Firmen, die gegen Gesetze verstoßen haben, und sie hat weitreichende Konsequenzen für die Auftragsvergabe in der Öffentlichkeit. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg von Verstößen gegen das Sozialversicherungsrecht, der in Bonn und darüber hinaus festgestellt wird. Angesichts der geplanten Gesetzesänderungen zur öffentlichen Vergabe stehen die politischen und wirtschaftlichen Akteure vor neuen Herausforderungen, die das Wettbewerbsumfeld entscheidend beeinflussen könnten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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