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NRW führt verpflichtenden Reanimationsunterricht ein
Düsseldorf () – Nordrhein-Westfalen führt ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtenden Reanimationsunterricht an allen weiterführenden Schulen ein. Das kündigte Schulministerin Dorothee Feller nach der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit zahlreichen Partnern an.
Ziel ist es, Schüler der Sekundarstufe I in der Laienreanimation nach dem Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ auszubilden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in NRW über zehn Reanimationsphantome und zwei geschulte Lehrkräfte verfügen. Jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7 bis 9 eine 90-minütige Schulung erhalten.
Eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln wird bereits zum 1. August 2025 eingerichtet, erste Lehrerschulungen beginnen im September.
An dem Projekt beteiligen sich unter anderem die ADAC-Stiftung, die Deutsche Herzstiftung, das Deutsche Rote Kreuz und mehrere Universitätskliniken. Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte, dass solche lebensrettenden Kompetenzen Teil des Bildungsauftrags seien.
Die Initiative baut auf einem Modellprojekt von 2017 bis 2022 auf.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Dorothee Feller, Hendrik Wüst
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
ADAC-Stiftung, Deutsche Herzstiftung, Deutsches Rotes Kreuz, Universitätskliniken, Bezirksregierung Köln
Wann ist das Ereignis passiert?
- Einführung des Reanimationsunterrichts: Schuljahr 2026/27
- Einrichtung der Geschäftsstelle: 1. August 2025
- Beginn der ersten Lehrerschulungen: September 2025
- Modellprojekt: 2017 bis 2022
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Köln.
Worum geht es in einem Satz?
Nordrhein-Westfalen führt ab dem Schuljahr 2026/27 an allen weiterführenden Schulen verpflichtenden Reanimationsunterricht ein, um Schüler der Sekundarstufe I in der Laienreanimation auszubilden, unterstützt von verschiedenen Organisationen und mit dem Ziel, lebensrettende Kompetenzen zu vermitteln.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Einführung des verpflichtenden Reanimationsunterrichts in Nordrhein-Westfalen ist die Absicht, Schüler in lebensrettenden Maßnahmen zu schulen und ihnen wichtige Kompetenzen im Notfall zu vermitteln. Die Initiative basiert auf einem erfolgreichen Modellprojekt von 2017 bis 2022 und wird von mehreren Organisationen unterstützt.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Politik reagiert positiv auf die Einführung des verpflichtenden Reanimationsunterrichts in NRW, was Schulministerin Dorothee Feller und Ministerpräsident Hendrik Wüst betonen. Die Initiative wird von mehreren Organisationen und Universitätskliniken unterstützt und zielt darauf ab, lebensrettende Fähigkeiten bei Schülern zu fördern.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Reanimationsunterricht an allen weiterführenden Schulen, Ausbildung der Schüler in Laienreanimation, Einführung von zehn Reanimationsphantomen pro Schule, Bereitstellung von zwei geschulten Lehrkräften pro Schule, 90-minütige Schulung für jeden Schüler in Klassen 7 bis 9, Einrichtung einer Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln, Beginn der ersten Lehrerschulungen im September 2025, Beteiligung von Partnern wie ADAC-Stiftung und Deutsche Herzstiftung, lebensrettende Kompetenzen im Bildungsauftrag verankert, Ausbau der Initiative basierend auf einem Modellprojekt von 2017 bis 2022.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ministerpräsident Hendrik Wüst zitiert. Er betont, dass solche lebensrettenden Kompetenzen Teil des Bildungsauftrags seien.
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