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Deutsche Wirtschaft sorgt sich wegen Trump um wichtigen Daten-Deal
Berlin () – Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat vor großen Unsicherheiten für Unternehmen gewarnt, sollte US-Präsident Donald Trump die Rechtsgrundlage für den Datentransfer zwischen der EU und den USA kippen.
„Ein verlässlicher und rechtssicherer transatlantischer Datenverkehr ist für die deutsche Industrie unerlässlich“, sagte BDI-Geschäftsführungsmitglied Iris Plöger dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Sollte das sogenannte EU-US-Data-Privacy-Framework scheitern, „hätte das für Unternehmen und Behörden verheerende Folgen und würde zu großem Zusatzaufwand und Rechtsunsicherheit führen“.
Das derzeitige Abkommen zwischen Brüssel und Washington stützt sich auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer sogenannten Executive Order gegeben hat. Trump hatte allerdings nach seinem Amtsantritt angekündigt, alle Dekrete seines Vorgängers auch unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten zu überprüfen. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) befürchtet daher „gravierende Folgen“, sollte Trump das bestehende Abkommen kippen. „Unternehmen aller Größen stünden vor Rechtsunsicherheiten und teilweise Haftungsrisiken“, sagte DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“.
Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen sieht die EU-Kommission am Zug, sich „kurzfristig“ zu positionieren. Es könnte aus ihrer Sicht aber auch „einen Unterschied machen, wenn sich die US-amerikanische Digitalwirtschaft aus eigenem Interesse für das Datenschutzabkommen einsetzen würde“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Unabhängig davon riet Hansen betroffenen Firmen, sich vorausschauend mit „Exit-Strategien“ zu beschäftigen.
Dafür plädiert auch BDI-Expertin Plöger. „Unternehmen sind gut beraten, zusätzliche Vorkehrungen für den Datentransfer in die USA zu treffen“, sagte sie. Sie schlug eine Absicherung durch die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission vor. Die Klauseln sollen helfen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Sie enthalten verschiedene Verpflichtungen. Zum Beispiel müssen beide Seiten „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
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