Politik in Brandenburg
Potsdam () – Die Brandenburger Bündnisgrünen haben einen Rechenzentrumseuro vorgeschlagen, um Standortkommunen verbindlich an der Wertschöpfung großer Rechenzentren zu beteiligen. Das Konzept wird an die Landesregierung übermittelt, teilte Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg mit.
Vorgesehen ist eine jährliche Zahlung von 10.000 Euro je Megawatt Anschlussleistung. Sie soll dort greifen, wo Kommunen nicht über den geplanten besonderen Verteilungsschlüssel bei der Gewerbesteuer beteiligt werden.
Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Bündnisgrünen, sagt: „Rechenzentren brauchen viel Strom und beanspruchen Flächen vor Ort. Die Gemeinden müssen ihre Infrastruktur auf diese Anlagen ausrichten. Dafür brauchen sie verlässliche Einnahmen. Mit dem Rechenzentrumseuro schlagen wir eine verbindliche Beteiligung nach dem Vorbild des Wind- und Solareuros vor. Die Menschen vor Ort sollen spüren, dass ihre Gemeinde von der Ansiedlung profitiert.“
Hintergrund sind mögliche Lücken bei der geplanten Neuverteilung der Gewerbesteuer. Der Bund will den besonderen Gewerbesteuerschlüssel auf Unternehmen beschränken, die „ausschließlich Rechenzentren“ betreiben.
Andrea Lübcke, Brandenburger Bundestagsabgeordnete, sagte, Rechenzentren seien wichtig für die digitale Souveränität.
Ihre Ansiedlung brauche aber Akzeptanz vor Ort. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden dürfe nicht daran scheitern, wie ein Unternehmen seine Gesellschaften organisiere.
Die Formulierung „ausschließlich Rechenzentren“ im Gesetzentwurf berge die Gefahr, dass Unternehmen bereits durch zusätzliche Geschäftstätigkeiten aus der Regelung fielen. Rechenzentren könnten ihre Abwärme zum Heizen von Wohnungen vor Ort bereitstellen oder zusätzlich Solarstrom erzeugen; selbst der Betrieb eines kleinen Kiosks für die Beschäftigten werfe Fragen auf.
Für die Gemeinde bliebe es dann beim alten Verteilungsschlüssel. Lübcke fordert deshalb Nachbesserungen auf Bundesebene; der vorgeschlagene Brandenburger Rechenzentrumseuro soll ergänzend jene Standorte erfassen, die vom besonderen Verteilungsschlüssel nicht profitieren.
Das Konzept sieht eine Zahlungspflicht für neue Rechenzentren ab 300 Kilowatt nicht redundanter elektrischer Nennanschlussleistung sowie für entsprechende Erweiterungen vor.
Maßgeblich soll die tatsächlich betriebsbereit errichtete und ans Netz angeschlossene Leistung sein. Bei einer vollständig berücksichtigten Anschlussleistung von 200 Megawatt würde die Standortkommune jährlich zwei Millionen Euro erhalten.
Die Einnahmen sollen vollständig vor Ort bleiben und nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden; sie könnten beispielsweise für die Nutzung von Abwärme oder den Schutz der örtlichen Wasserressourcen eingesetzt werden.
Rostock sagte, für Unternehmen sei der Betrag von Anfang an kalkulierbar. Für Gemeinden eröffne er die Möglichkeit, die Entwicklung ihres Ortes aktiv zu gestalten.
Die Bündnisgrünen fordern die Landesregierung und die Fraktionen von SPD und CDU auf, den Vorschlag aufzugreifen. Sie könnten ihm gerne einen anderen Namen geben; entscheidend sei, dass Brandenburg eine verbindliche und verlässliche Beteiligung der Standortkommunen schaffe.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worum geht es in einem Satz?
Die Brandenburger Grünen schlagen eine jährliche Zahlung von 10.000 Euro je Megawatt Anschlussleistung vor, damit Kommunen auch dann von neuen Rechenzentren profitieren, wenn sie nicht am geplanten besonderen Gewerbesteuerschlüssel beteiligt werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hoher Strombedarf und Flächenverbrauch großer Rechenzentren
- Anforderungen an die Infrastruktur der Standortkommunen
- Bedarf der Gemeinden an verlässlichen Einnahmen und finanzieller Beteiligung
- Mögliche Lücken bei der geplanten Neuverteilung der Gewerbesteuer
- Beschränkung des besonderen Gewerbesteuerschlüssels auf Unternehmen, die ausschließlich Rechenzentren betreiben
- Zusätzliche Geschäftstätigkeiten wie Abwärmenutzung oder Solarstromerzeugung könnten Unternehmen von der Regelung ausschließen
- Wunsch nach größerer Akzeptanz für die Ansiedlung von Rechenzentren vor Ort
- Wind- und Solareuro als Vorbilder für eine verbindliche Beteiligung der Gemeinden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Standortkommunen sollen jährlich 10.000 Euro je Megawatt Anschlussleistung erhalten, sofern sie nicht vom besonderen Gewerbesteuerschlüssel profitieren
- Betreiber neuer Rechenzentren ab 300 Kilowatt und entsprechender Erweiterungen sollen zur Zahlung verpflichtet werden
- Bei 200 Megawatt berücksichtigter Anschlussleistung könnte eine Gemeinde jährlich zwei Millionen Euro erhalten
- Die Einnahmen sollen vollständig vor Ort bleiben und nicht auf den kommunalen Finanzausgleich angerechnet werden
- Gemeinden könnten die Mittel etwa für die Nutzung von Abwärme oder den Schutz örtlicher Wasserressourcen einsetzen
- Zusätzliche Geschäftstätigkeiten könnten dazu führen, dass Unternehmen aus der geplanten Gewerbesteuerregelung fallen und für ihre Standortgemeinden der alte Verteilungsschlüssel gilt
