Kölner Landgericht verurteilt 13-Jährigen und Eltern nach E-Scooter-Vorbeifahrt zu Schmerzensgeld

Kölner Landgericht verurteilt 13-Jährigen und Eltern nach E-Scooter-Vorbeifahrt zu Schmerzensgeld

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Justiz in Köln

() – Das Landgericht Köln hat einen damals 13 Jahre alten Jungen und seine zur Zahlung von 11.500 Schmerzensgeld an eine 86-jährige Frau verurteilt. Das Gericht teilte mit, dass der Sturz der Frau durch die zu nahe Vorbeifahrt des Jungen auf einem E-Scooter verursacht worden sei; auf eine tatsächliche Berührung komme es nicht an.

Die Frau hatte mindestens 15.000 Euro verlangt; das Gericht gab der Klage überwiegend statt. Das Urteil erging am 5. November 2025 zum Az.

4 O 319/24.

Nach den Feststellungen stürzte die Frau im August 2024 auf einem Bürgersteig in Köln. Dort waren der damals 13-Jährige und seine 8-jährige Schwester mit einem nicht haftpflichtversicherten E-Scooter unterwegs.

Die Mutter des Jungen war Halterin des E-Scooters, der Vater war ebenfalls Beklagter. Die Frau wurde fast zwei Monate stationär behandelt; diagnostiziert wurden unter anderem eine vordere und hintere Beckenringfraktur, eine posttraumatische Stand- und Gangschwäche sowie ein posttraumatisches Schmerzsyndrom in den Beinen und im Becken.

Vor dem war sie in Pflegestufe 1, danach in Pflegestufe 2 eingruppiert; sie leidet weiterhin unter Schmerzen und ist in physiotherapeutischer Behandlung.

Das Gericht sah mehrere Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Junge habe den Gehweg genutzt, obwohl E-Scooter dort nicht zulässig seien, er habe das Mindestalter von 14 Jahren nicht erreicht, und die Personenbeförderung sei nicht gestattet gewesen, weil seine Schwester mitfuhr.

Ihm sei Fahrlässigkeit vorzuwerfen; ab zehn Jahren sei ein Minderjähriger grundsätzlich für verursachte Schäden verantwortlich, sofern nicht fehlende Einsichtsfähigkeit nachgewiesen werde. Diesen Nachweis hätten die Beklagten nicht geführt, zumal sich der Junge nach dem Unfall entschuldigt habe.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Keine vollständigen Personennamen vorhanden.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Landgericht Köln

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. November 2025

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Köln

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Köln hat einen zum Unfallzeitpunkt 13-jährigen Jungen und seine Eltern zu 11.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er mit einem E-Scooter auf dem Gehweg zu nah an einer 86-Jährigen vorbeigefahren war und dadurch auch ohne Berührung ihren Sturz mit schweren Verletzungen verursacht hatte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zu nahe Vorbeifahrt eines E-Scooters an einer 86-jährigen Frau auf einem Kölner Bürgersteig im August 2024
  • Nutzung des Gehwegs durch den damals 13-jährigen Fahrer trotz des dort geltenden E-Scooter-Verbots
  • Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestalters von 14 Jahren
  • Unerlaubte Mitnahme seiner achtjährigen Schwester auf dem E-Scooter
  • Fehlende Haftpflichtversicherung für den E-Scooter, dessen Halterin die Mutter war

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verurteilung des Jungen und seiner Eltern zur Zahlung von 11.500 Euro Schmerzensgeld
  • Fast zweimonatige stationäre Behandlung der Frau
  • Vordere und hintere Beckenringfraktur
  • Posttraumatische Stand- und Gangschwäche
  • Posttraumatisches Schmerzsyndrom in den Beinen und im Becken
  • Höherstufung von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2
  • Anhaltende Schmerzen und physiotherapeutische Behandlung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, das Landgericht Köln wird mit der Stellungnahme wiedergegeben, dass die zu nahe Vorbeifahrt des Jungen den Sturz verursacht habe und eine tatsächliche Berührung dafür nicht erforderlich sei.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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