Justiz in Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau () – Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen 38-jährigen Angeklagte wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.
Zudem sprach die Große Strafkammer der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro zu.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretene Mann zwischen 2019 und 2024 seiner früheren Lebensgefährtin vor drei der Taten jeweils ein Betäubungsmittel verabreicht und bei den beiden weiteren Taten ihren Schlaf ausgenutzt. Von den Missbrauchshandlungen an der bewusstlosen oder schlafenden Frau hat er Bild- und Videoaufnahmen angefertigt und diese ohne ihr Wissen in einem einschlägigen Internetportal veröffentlicht.
Dort stießen Ermittler des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen auf die Abbildungen und konnten den Angeklagten im Ergebnis weiterer Recherchen als Urheber identifizieren. Er ist daraufhin im März festgenommen worden.
Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen zunächst geschwiegen und später behauptet, die Tathandlungen seien einvernehmlich gewesen.
Das Gericht hat diese Version nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als zweifelsfrei widerlegt angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Keine vollständigen Personennamen vorhanden.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Landgericht Dessau-Roßlau, Große Strafkammer, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Wann ist das Ereignis passiert?
Zwischen 2019 und 2024.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dessau-Roßlau
Worum geht es in einem Satz?
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen 38-Jährigen wegen mehrfacher Sexualstraftaten an seiner betäubten oder schlafenden früheren Lebensgefährtin zu neun Jahren Haft und 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Sexualstraftaten des Angeklagten an seiner früheren Lebensgefährtin zwischen 2019 und 2024
- Verabreichung eines Betäubungsmittels vor drei Taten und Ausnutzen ihres Schlafs bei zwei weiteren Taten
- Anfertigung von Bild- und Videoaufnahmen der Taten und Veröffentlichung ohne Wissen der Betroffenen in einem einschlägigen Internetportal
- Entdeckung der Aufnahmen durch Ermittler des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen und Identifizierung des Angeklagten als Urheber
- Widerlegung seiner Behauptung einvernehmlicher Handlungen durch die gerichtliche Beweisaufnahme
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren
- Zuspruch von 40.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte
- Identifizierung des Angeklagten durch Ermittler und Festnahme im März
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, der Angeklagte behauptete, die Tathandlungen seien einvernehmlich gewesen, was das Gericht nach der Beweisaufnahme als zweifelsfrei widerlegt ansah.
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