Panorama: Polizeieinsatz in Erding
Erding () – Die Untersuchung des Schusswaffengebrauchs von Polizeibeamten der bayerischen Landespolizei gegenüber Bundeswehrsoldaten bei der Übung „Marshal Power“ in Erding ist abgeschlossen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Landshut mit.
Nach Prüfung der Ereignisse sieht die Behörde weder bei den an Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Soldaten noch bei den mittelbar oder unmittelbar am Einsatz beteiligten Polizeibeamten, insbesondere den Schützen, strafbares Verhalten. Das Vorermittlungsverfahren wurde nach § 152 Abs.
2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Ende Oktober 2025 fand im Bereich Erding die Bundeswehrübung „Marshal Power – Orange Road II“ als freilaufende Übung statt. Die Bundeswehr informierte die Polizei vorab über Durchführung und Übungsraum.
Am 22. Oktober 2025 bezogen Soldaten innerhalb des Übungsraums in der Straßenmeisterei Erding Quartier. Eine Passantin erkannte sie nicht als Soldaten und verständigte die Polizei.
Nach dem Eintreffen der Beamten war die Lage für beide Seiten unübersichtlich: Die Polizei ging von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus, die Soldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario mit externen Kräften. Die Einsatzleitung der Polizeiinspektion Erding versuchte zeitgleich zu klären, ob es sich um Soldaten der Übung oder unbekannte Angreifer handelte.
Die Polizeibeamten forderten Soldaten vor dem Gebäude auf, sich auf den Boden zu legen.
Dem kamen die Soldaten erst nach Warnschüssen in die Luft nach. Ein weiterer Soldat, der aus dem Gebäude kam, hielt die Polizeibeamten für Teil des Übungsszenarios und gab Schüsse mit Platzpatronen auf sie ab.
Die Polizeibeamten hielten die Schüsse für einen realen Angriff und erwiderten das Feuer mit scharfer Munition. Ein Beamter verletzte den Soldaten durch einen Streifschuss im Gesicht.
Das Bayerische Landeskriminalamt übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen.
Zwischen dem 22. Oktober 2025 und dem 24. April wurden 48 Zeugen vernommen, darunter Angehörige der Bundeswehr, der Polizei und zivile Personen. Zur Aufklärung trugen ein Spurenbericht des Polizeipräsidiums München, Luftbilder, Übersichtsskizzen, 3D-Modelle, die Auswertung der Kommunikation zwischen Polizei und Bundeswehr, eine waffentechnische Bewertung sowie ein medizinisches Gutachten der Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München bei.
Die Staatsanwaltschaft Landshut bewertete die Schüsse der Polizei als nicht strafbar, weil die Beamten von einer Notwehrlage ausgingen und dieser Irrtum über die tatsächlichen Umstände in der konkreten Situation für sie unvermeidbar war.
Aus demselben Grund wurde auch die Strafanzeige zweier am Einsatz beteiligter Soldaten gegen die beteiligten Polizeibeamten nicht weiterverfolgt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Keine vollständigen Personennamen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Polizei, Bayerische Landespolizei, Bundeswehr, Staatsanwaltschaft Landshut, Straßenmeisterei Erding, Polizeiinspektion Erding, Bayerisches Landeskriminalamt, Polizeipräsidium München, Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München
Wann ist das Ereignis passiert?
- Oktober 2025
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Erding
Worum geht es in einem Satz?
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Ermittlungen zum Schusswaffeneinsatz bei einer Bundeswehrübung in Erding am 22. Oktober 2025, bei dem Polizisten einen Soldaten verletzten, eingestellt, da sie bei keinem Beteiligten strafbares Verhalten feststellte und die Beamten aufgrund eines unvermeidbaren Irrtums von einer Notwehrlage ausgingen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Bundeswehrübung „Marshal Power – Orange Road II“ im Raum Erding, über die die Polizei vorab informiert worden war
- Unterbringung von Soldaten in der Straßenmeisterei Erding am 22. Oktober 2025
- Alarmierung der Polizei durch eine Passantin, die die Soldaten nicht als solche erkannte
- Unübersichtliche Lage und unterschiedliche Einschätzungen auf beiden Seiten
- Annahme der Soldaten, die Polizeibeamten seien Teil eines nicht angekündigten Übungsszenarios
- Abgabe von Schüssen mit Platzpatronen auf die Polizeibeamten durch einen Soldaten
- Wahrnehmung der Schüsse durch die Polizei als realer, unmittelbar bedrohlicher Angriff
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein, im Artikel werden keine Reaktionen aus Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ein Soldat erlitt durch einen Streifschuss eine Verletzung im Gesicht.
- Das Bayerische Landeskriminalamt übernahm unter Leitung der Staatsanwaltschaft Landshut die Ermittlungen.
- 48 Zeugen wurden vernommen und umfangreiche Beweismittel ausgewertet.
- Die Staatsanwaltschaft stellte weder bei den beteiligten Soldaten noch bei den Polizeibeamten strafbares Verhalten fest.
- Das Vorermittlungsverfahren wurde eingestellt.
- Die Strafanzeige zweier beteiligter Soldaten gegen die Polizeibeamten wurde nicht weiterverfolgt.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, die Staatsanwaltschaft Landshut teilte mit, dass weder bei den beteiligten Soldaten noch bei den Polizeibeamten strafbares Verhalten festgestellt worden sei und das Vorermittlungsverfahren eingestellt wurde.
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