Grenzkontrollen im Raum Lindau (Panorama)
Lindau () – Die Bundespolizei hat am Wochenende des 17. und 18. Oktober bei Grenzkontrollen an der BAB 96 und in Lindau-Zech zwei Haftbefehle vollstreckt. Das hat die Bundespolizeiinspektion Kempten am Dienstag mitgeteilt.
Die beiden Männer wurden anschließend in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Am Freitagabend des 16. Oktober kontrollierten Kräfte der bayerischen Grenzpolizei in Lindau-Zech einen 33-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der zu Fuß die Grenze passieren wollte. Da der Mann nur einen Reisepass vorweisen konnte, wurde er an die Bundespolizei übergeben.
Die Ermittlungen ergaben, dass gegen ihn seit einem Jahr ein bis 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht. Der Ukrainer war erstmals Ende 2023 nach Deutschland eingereist und hatte wegen schweren Diebstahls und Bandendiebstahls bereits in Strafhaft gesessen.
Zudem lag eine Aufenthaltsermittlung des Ausländeramtes Leonberg vor. Wie sich herausstellte, hatten Freilassinger Bundespolizisten ihn erst am 13. Oktober beim Versuch der unerlaubten Einreise entgegen der Wiedereinreisesperre aufgegriffen und nach Österreich zurückgewiesen.
Die Lindauer Bundespolizisten zeigten den 33-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an und führten ihn am Samstagvormittag dem Amtsgericht Kempten vor. Anschließend kam er zur Durchführung der Untersuchungshaft in die dortige Justizvollzugsanstalt.
Am Samstagabend kontrollierten Lindauer Bundespolizisten an der Kontrollstelle Sigmarszell einen 25-jährigen rumänischen Fahrzeuglenker.
Bei der Überprüfung schlug der Fahndungscomputer an, da gegen den Mann ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Augsburg vorlag. Der Rumäne war 2024 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und wurde in dieser Zeit erneut straffällig.
Die Bundespolizisten führten ihn am Sonntagvormittag dem Amtsgericht Augsburg vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen ein.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Es kommen keine vollständigen Namen von Personen im Artikel vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
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Wann ist das Ereignis passiert?
- Haftbefehle vollstreckt: Wochenende, 17. und 18. Oktober (BAB 96 und in Lindau-Zech)
- Kontrolle des 33-jährigen Ukrainers (Übergabe an Bundespolizei): Freitagabend, 16. Oktober
- Vorführung vor dem Amtsgericht Kempten / Untersuchungshaft: Samstagvormittag (16./17. Oktober, im Textkontext nach der Kontrolle am 16. Oktober)
- Kontrolle des 25-jährigen rumänischen Fahrzeuglenkers: Samstagabend, 17. Oktober
- Vorführung vor dem Amtsgericht Augsburg / Einlieferung: Sonntagvormittag, 18. Oktober
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Lindau, Lindau-Zech, BAB 96, Sigmarszell, Leonberg, Kempten, Amtsgericht Kempten, Justizvollzugsanstalt (Kempten), Amtsgericht Augsburg, Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen, Augsburg
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Wochenende des 17./18. Oktober bei Grenzkontrollen an der BAB 96 sowie in Lindau-Zech zwei Männer festgenommen und Haftbefehle vollstreckt: einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und einen rumänischen Fahrzeuglenker wegen eines Sicherungshaftbefehls.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Versuch der unerlaubten Einreise entgegen der Wiedereinreisesperre
- Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz
- Vorliegen eines Sicherungshaftbefehls des Amtsgerichts Augsburg
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Beschreibung, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einlieferung der betroffenen Personen in Justizvollzugsanstalten
- Durchführung der Untersuchungshaft durch das Amtsgericht Kempten
- Durchführung der Untersuchungshaft durch das Amtsgericht Augsburg
- Ein strafrechtliches Ermittlungs- und Anzeigenverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz
- Vollstreckung von Haftbefehlen durch die Bundespolizei
- Unterbringung der betroffenen Person in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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