CSU-Landtagsfraktion in München fordert bundesweiten Härtefallfonds für Patienten

CSU-Landtagsfraktion in München fordert bundesweiten Härtefallfonds für Patienten

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Gesellschaft in München: Patienten-Entschädigung gefordert

() – Die CSU-Landtagsfraktion in München fordert einen bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds für , die nach einer medizinischen Behandlung schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben und keinen Haftungsanspruch nachweisen können. Das hat die Fraktion am 19. Oktober mitgeteilt.

Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag soll am 20. Oktober im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen werden. Vorgesehen ist zunächst ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt, um Erfahrungen mit einer unbürokratischen und zielgerichteten Unterstützung zu sammeln.

Der Fonds soll das bestehende Haftungsrecht nicht ersetzen, sondern ergänzen und subsidiär greifen, wenn vorrangige haftungsrechtliche Verfahren abgeschlossen sind und eine anderweitige Haftung etwa durch Gutachterkommission, Schlichtungsstelle, Medizinischen Dienst oder Gericht abgelehnt wurde.

Nach dem Antrag soll die Entschädigung in der Regel auf 100.000 und im Ausnahmefall auf höchstens 200.000 Euro begrenzt sein. Das Modellprojekt ist auf zehn Jahre angelegt und soll für Behandlungen in nach § 108 Sozialgesetzbuch Fünftes zugelassenen Krankenhäusern sowie im krankenhausspezifischen ambulanten Bereich öffentlicher und gemeinnütziger Krankenhäuser gelten.

Der Antrag ist von CSU und FREIEN WÄHLERN eingebracht worden.

Die Fraktion verweist auf eine Bundesratsinitiative Bayerns aus dem Jahr 2016. Der Fonds soll aus Bundesmitteln finanziert und als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet werden.

Der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek sagte, der Fonds solle kein Ersatz für das bestehende Haftungsrecht sein, sondern ein Auffangnetz für Menschen, die in besonders schweren Situationen durch die Maschen des Systems fielen.

Der gesundheitspolitische Sprecher Bernhard Seidenath verwies auf die doppelte Belastung für Betroffene, die körperlich, seelisch und oft auch finanziell entstehe. Thorsten Freudenberger, Mitglied im Gesundheitsausschuss, sagte, setze sich seit mehr als zehn Jahren auf Bundesebene für eine solche Lösung ein; nun müsse der Bund handeln.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Patient mit Infusionsständer (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Klaus Holetschek, Bernhard Seidenath, Thorsten Freudenberger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CSU, FREIE WÄHLER, Bayerischer Landtag, CSU-Landtagsfraktion, Bayerns Bundesratsinitiative, Bundesrat, Bayerischer Landtag Plenum, Gesundheitsausschuss, Medizinischer Dienst, Gericht, Gutachterkommission, Schlichtungsstelle, Wissenschaftlicher begleitetes Modellprojekt, Bundesmittel, Stiftung des öffentlichen Rechts, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Krankenhäuser, öffentlicher und gemeinnütziger Krankenhäuser

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 19. Oktober statt (Mitteilung der CSU-Landtagsfraktion). Außerdem ist der Beschluss im Plenum des Bayerischen Landtags am 20. Oktober vorgesehen.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München (CSU-Landtagsfraktion), Bayerischer Landtag (Plenum, in Bayern)

Worum geht es in einem Satz?

Die CSU-Landtagsfraktion in München fordert einen bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds, der Betroffenen nach schweren Schäden durch medizinische Behandlungen als subsidiäres „Auffangnetz“ ohne nachweisbaren Haftungsanspruch helfen soll, zunächst als wissenschaftlich begleitetes zehnjähriges Modellprojekt mit Entschädigungen meist bis 100.000 Euro (max. 200.000 Euro) und finanziert aus Bundesmitteln.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Keine konkrete medizinische Einzelfallschilderung im Text

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • CSU-Landtagsfraktion fordert bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds
  • Dringlichkeitsantrag soll am 20. Oktober im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen werden
  • Modellprojekt mit wissenschaftlicher Begleitung zur unbürokratischen Unterstützung
  • Fonds soll subsidiär greifen nach Abschluss haftungsrechtlicher Verfahren und Ablehnung anderweitiger Haftung
  • Entschädigung in der Regel 100.000 Euro, im Ausnahmefall bis höchstens 200.000 Euro
  • Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN eingebracht
  • Verweis auf Bundesratsinitiative Bayerns aus dem Jahr 2016
  • Unterstützung wird mit doppelte Belastung Betroffener durch körperliche seelische und finanzielle Folgen begründet
  • Aussagen, dass nun der Bund handeln müsse

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einrichtung eines bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds als ergänzende Unterstützung für Betroffene ohne nachweisbaren Haftungsanspruch
  • Beschluss eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts zur Erprobung einer unbürokratischen und zielgerichteten Hilfe
  • Begrenzung der Entschädigung in der Regel auf 100.000 Euro und im Ausnahmefall auf höchstens 200.000 Euro
  • Anwendung des Fonds zunächst auf Behandlungen in zugelassenen Krankenhäusern sowie im krankenhausspezifischen ambulanten Bereich öffentlicher und gemeinnütziger Krankenhäuser
  • Ergänzende und subsidiäre Rolle des Fonds nach Abschluss vorrangiger haftungsrechtlicher Verfahren sowie Ablehnung anderweitiger Haftung über zuständige Stellen
  • Finanzierung aus Bundesmitteln und Einrichtung als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Der Artikel zitiert eine Stellungnahme von CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek sowie von Bernhard Seidenath, Thorsten Freudenberger und weiteren CSU-Vertretern.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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