Hamburg: Spionagevorwürfe im Iran-Prozess
Hamburg () – Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat einen mutmaßlichen Spion des Iran wegen Anschlagsplänen zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Für einen mutmaßlichen Komplizen beträgt das Strafmaß viereinhalb Jahre, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit folgte das Gericht den Forderungen der Bundesanwaltschaft.
Der Hauptangeklagte soll als Agent des iranischen Regimes Brand- sowie Mordanschläge in Deutschland geplant und vorbereitet haben. Ziele sollen auch der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sowie der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, gewesen sein.
Beide Männer waren im vergangenen Jahr festgenommen worden. Vorausgegangen waren Hinweise des dänischen Geheimdienstes.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Volker Beck, Josef Schuster
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hanseeatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Iran, Bundesanwaltschaft, Deutsch-Israelische Gesellschaft, Zentralrat der Juden
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Donnerstag statt (das Gericht teilte am Donnerstag das Urteil mit). Ein konkretes Datum wird nicht genannt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg (Hanseatisches Oberlandesgericht)
Worum geht es in einem Satz?
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verurteilte am Donnerstag einen mutmaßlichen iranischen Spion wegen geplanter Brand- und Mordanschläge in Deutschland zu achteinhalb Jahren Haft, während ein mutmaßlicher Komplize viereinhalb Jahre erhielt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hinweise des dänischen Geheimdienstes
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien im Artikel beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verurteilung des mutmaßlichen Spions zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren
- Verurteilung eines mutmaßlichen Komplizen zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Das Gericht folgte den Forderungen der Bundesanwaltschaft.
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