Amtsgericht Hamburg spricht Angeklagten nach Vorwurf des sexuellen Übergriffs frei

Amtsgericht Hamburg spricht Angeklagten nach Vorwurf des sexuellen Übergriffs frei

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Panorama: Freispruch in Hamburg

() – Das Amtsgericht Hamburg hat den Angeklagten K. im Verfahren 240a Ds 140/25 vom Vorwurf des sexuellen Übergriffs freigesprochen. Das teilt die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit.

Laut Anklage war dem 43 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen worden, als Betreiber eines Piercingstudios die Geschädigte Kn. während des Christopher Street Days am 4. August 2024 ohne Vorankündigung unterhalb der Kleidung an die Brust gefasst zu haben.

Die Geschädigte wollte sich bei ihm über ein Brustwarzenpiercing informieren. Obwohl sie signalisierte, damit nicht einverstanden zu sein, soll er sein übergriffiges Verhalten kurz darauf wiederholt und die Geschädigte erneut an ihrer Brust berührt haben.

Das Gericht konnte sich aufgrund der Aussagen der Zeugen, die im Hauptverhandlungstermin am Dienstag vernommen wurden, nicht davon überzeugen, dass sich der Sachverhalt so wie angeklagt zugetragen hat.

Der Angeklagte ist deshalb auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen worden. Der für Freitag anberaumte Fortsetzungstermin entfällt.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ich kann die vollständigen Namen der Personen aus dem Text nicht zuverlässig angeben, weil im Artikel nur Anfangsbuchstaben verwendet werden (z. B. „Angeklagten K.“, „Geschädigte Kn.“ und keine weiteren Vornamen/Nachnamen).

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Amtsgericht Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Staatsanwaltschaft

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am 4. August 2024 statt (Christopher Street Day).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg, Amtsgericht Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Amtsgericht Hamburg hat den 43-jährigen Betreiber eines Piercingstudios im Verfahren 240a Ds 140/25 wegen angeblicher sexueller Übergriffe beim Christopher Street Day am 4. August 2024 freigesprochen, weil die Beweislage in der Verhandlung den Vorwurf nicht bestätigte, sodass der für Freitag angesetzte Fortsetzungstermin entfällt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Keine Vorankündigung und die vom Gericht nicht als angeklagt bestätigten Aussagen der Zeugen zur behaupteten Berührung während des Christopher Street Days am 4. August 2024.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Das Gericht beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.
  • Es geht nur um das Urteil und die Begründung im Gerichtsverfahren.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Freispruch des Angeklagten im Verfahren 240a Ds 140/25
  • Entfall des für Freitag anberaumten Fortsetzungstermins
  • Keine Verurteilung aufgrund mangelnder Überzeugung des Gerichts vom angeklagten Sachverhalt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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