Anklage wegen Revierstreitigkeiten und Schüssen in Berlin-Neukölln

Anklage wegen Revierstreitigkeiten und Schüssen in Berlin-Neukölln

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Panorama: Gewaltkriminalität in Berlin-Neukölln

() – Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 20-jährigen Mann wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mit.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 23. April gegen 19:30 Uhr im Anita-Berber-Park in Berlin-Neukölln zwei im Alter von 27 und 29 Jahren zunächst um Feuer gebeten und dann unvermittelt eine Schusswaffe gezogen zu haben.

Er soll auf die Oberkörper der Zeugen gerichtet und abgedrückt haben. Weil sich kein Schuss löste, sollen die Zeugen geflohen sein; der Angeschuldigte soll ihnen nachgelaufen sein.

Auf der Hermannstraße soll er mehrmals auf die Flüchtenden geschossen und den 27-Jährigen mit einem Streifschuss am rechten Unterbein verletzt haben. Nachdem die Zeugen ein Lokal betreten hatten, soll er von ihnen abgelassen haben, um selbst flüchten zu können und nicht festgenommen zu werden.

Die Staatsanwaltschaft Berlin geht von Tötungsvorsatz und den Mordmerkmalen der Heimtücke und gemeingefährlichen Mittel aus.

Zur Begründung verweist sie darauf, dass der Angeschuldigte die Zeugen zunächst in ein unverfängliches Gespräch verwickelt, dann unvermittelt die Schusswaffe gezogen und abgedrückt haben soll und die Schüsse auf öffentlichem Straßenland im Innenstadtbereich sowie teilweise auf Oberkörperhöhe erfolgt sein sollen. Am 2. Mai soll der Angeschuldigte gegen 21:35 Uhr erneut im Anita-Berber-Park auf einen inzwischen 18-Jährigen und einen 25-Jährigen zugegangen sein und aus etwa fünf bis sechs Metern auf diese geschossen haben.

Beide sollen dadurch erhebliche Verletzungen an den Oberschenkeln erlitten haben. Die Schüsse soll er auch abgegeben haben, um ohne Konkurrenz eigenen Betäubungsmittelgeschäften im Park nachzugehen und andere Dealer zu vertreiben; die Zeugen soll er als Konkurrenten wahrgenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft geht insoweit auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus.

Am 3. Mai soll sich der Angeschuldigte mit einem bislang unbekannt gebliebenen Mittäter erneut im Anita-Berber-Park aufgehalten und einem Zivilpolizisten unbemerkt dessen Diensttelefon gestohlen haben. Als der Beamte den Diebstahl bemerkt hatte und den Angeschuldigten etwa eine Stunde später im Park erneut sah, soll dieser aggressiv auf ihn zugekommen sein.

Der Zivilpolizist und zwei weitere Kollegen in Zivil gaben sich daraufhin als zu erkennen und nahmen den Angeschuldigten fest. Dabei soll er Widerstand geleistet und einen Schlagring, eine verbotene Waffe, bei sich geführt haben.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 4. Mai aufgrund eines vom Amtsgericht Tiergarten erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat eine Jugendkammer zu entscheiden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden im Artikel keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Staatsanwaltschaft Berlin, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Landgericht Berlin I, Jugendkammer, Amtsgericht Tiergarten, Zivilpolizist, Polizei

Wann ist das Ereignis passiert?

  • 23. April, ca. 19:30 Uhr – Tatvorwurf im Anita-Berber-Park (Berlin-Neukölln) sowie Schüsse auf der Hermannstraße.
  • 2. Mai, ca. 21:35 Uhr – Erneutes Schießen im Anita-Berber-Park gegen einen 18-Jährigen und einen 25-Jährigen.
  • 3. Mai – Aufenthalt im Anita-Berber-Park; Diebstahl eines Diensttelefons sowie anschließende Festnahme.
  • 4. Mai – Beginn der Untersuchungshaft (seit Erlass eines Haftbefehls am Amtsgericht Tiergarten).
  • Zeitpunkt der Berichterstattung/Anklage (am Dienstag) – keine konkrete Datumsangabe im Text, aber die Meldung bezieht sich auf das „am Dienstag“ mitgeteilte Vorgehen.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin (Landgericht Berlin I) , Anita-Berber-Park in Berlin-Neukölln , Hermannstraße in Berlin-Neukölln , Innenstadtbereich von Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 20-Jährigen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben, weil ihm u. a. mehrere Schüsse im Anita-Berber-Park in Berlin-Neukölln vorgeworfen werden sowie zudem ein Diebstahl und Widerstand bei der Festnahme.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Rivalität bzw. Konkurrenz im Zusammenhang mit Betäubungsmittelgeschäften, bei der die Zeugen als Konkurrenten wahrgenommen worden sein sollen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Angaben zur Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Anklage im Artikel

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anklage zum Landgericht Berlin I wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte
  • Prüfung und mögliche Zulassung der Anklageschrift sowie Eröffnung des Hauptverfahrens durch eine Jugendkammer
  • Haftbefehl mit Untersuchungshaft seit dem 4. Mai aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten
  • Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens mit Risiko einer Verurteilung, falls die Vorwürfe sich bewahrheiten
  • Geltung der Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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