Bundespolizei nimmt vier Gesuchte am Düsseldorfer Flughafen fest

Bundespolizei nimmt vier Gesuchte am Düsseldorfer Flughafen fest

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Bundespolizei-Pannen am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf () – Am Düsseldorfer Flughafen hat die Bundespolizei am Dienstag vier per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Das teilte die Bundespolizei am Mittwoch mit.

Am Morgen wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul ein 61-jähriger Deutscher überprüft.

Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Beleidigung vor. Der Mann war bereits im April 2023 rechtskräftig verurteilt worden und seit Juni 2024 zur Festnahme ausgeschrieben.

Er zahlte die fällige Geldstrafe von 880 Euro und konnte damit die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen abwenden; anschließend setzte er seine Reise fort. Am Nachmittag kontrollierten die Beamten einen 32-jährigen Niederländer, der nach Pristina fliegen wollte.

Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Der Mann war im April 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er den Justizbehörden überstellt.

Zwei Stunden später kontrollierten die Bundespolizisten einen 47-jährigen Deutschen, der nach Kairo wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte im August einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen; verurteilt worden war er bereits im Juni 2024. Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebende Mann beglich die Geldstrafe von 8.400 Euro und konnte damit die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden.

Am Abend wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Hurghada ein 63-jähriger Deutscher festgestellt, den die Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte. Der Haftbefehl war knapp zwei Wochen zuvor erlassen worden.

Da der Dortmunder die Geldbuße von knapp 34.000 Euro nicht konnte, wurde er nach Eröffnung des Haftbefehls den Justizbehörden überstellt. Er muss nun eine Erzwingungshaft von 21 Tagen verbüßen.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Bundespolizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen keine vollständigen Personennamen im Text vor (nur Angaben wie „ein 61-jähriger Deutscher“, „ein 32-jähriger Niederländer“, „ein 47-jähriger Deutscher“, „ein 63-jähriger Deutscher“).

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, dts Nachrichtenagentur, Staatsanwaltschaft Dortmund, Staatsanwaltschaft Stuttgart, Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, Staatsanwaltschaft Bochum, Justizbehörden

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum des Ereignisses: am Dienstag (Festnahmen am Düsseldorfer Flughafen), mitgeteilt am Mittwoch.

Konkret im Text genannte Referenzen:

  • Haftbefehle:
    • seit Juni 2024 zur Festnahme ausgeschrieben“
    • „knapp zwei Wochen zuvor erlassen“ (für den 63-Jährigen)
    • „im September 2025 einen Haftbefehl erlassen“ (für den 32-Jährigen)
    • „im August einen Haftbefehl erlassen“ (für den 47-Jährigen)
  • Urteils-/Verurteilungsdaten: „im April 2023 … rechtskräftig verurteilt“, „im April 2023 … verurteilt“, „im Juni 2024 … verurteilt“

Da im Text kein exaktes Kalenderdatum für „Dienstag“ und „Mittwoch“ genannt wird, kann ich das nicht weiter präzisieren.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Düsseldorfer Flughafen

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundespolizei hat am Düsseldorfer Flughafen am Dienstag vier per Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen, darunter drei Deutsche und einen Niederländer, die bei Kontrollen von Aus- bzw. Einreiseflügen (u. a. nach Istanbul, Pristina, Kairo und aus Hurghada) mit Haftbefehlen wegen u. a. Beleidigung, Betäubungsmittelverstößen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Überprüfung von Reisenden im Rahmen der Ausreisekontrolle bzw. Einreisekontrolle am Düsseldorfer Flughafen
  • Bestehende Haftbefehle der jeweiligen Staatsanwaltschaften gegen die festgestellten Personen
  • Zustellung der eröffneten Haftbefehle nach Feststellung der Betroffenen im Flugverkehr
  • Nichtzahlung von Geldstrafen bzw. Geldbußen trotz erlassener Ersatzfreiheitsstrafen bzw. erzwingender Maßnahmen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der fälligen Geldstrafe
  • Überstellung an Justizbehörden nach Eröffnung eines Haftbefehls
  • Verbüßung einer Erzwingungshaft von 21 Tagen
  • Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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