Oberlandesgericht Hamm setzt Verkündungstermin im Fernwärme-Streit gegen Eon

Oberlandesgericht Hamm setzt Verkündungstermin im Fernwärme-Streit gegen Eon

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Wirtschaft — Verbraucherprozess in Hamm

() – Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Verkündungstermin in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Eon Energy Solutions GmbH angesetzt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

soll am 12. Oktober um 10:00 Uhrverkündet werden. Das Aktenzeichen lautet 2 VKl 1/23.

In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln, mit denen Eon den Arbeitspreis für Fernwärmelieferungen berechnet.

Der Kläger hält solche Klauseln für unwirksam, wenn die verwendeten Erdgas-Preisindizes einen Anteil von 60 Prozent oder mehr ausmachen. Dadurch werde das gesetzlich vorgeschriebene Marktelement nicht mehr angemessen berücksichtigt.

Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Klauseln in den Versorgungsgebieten -Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl und Schwalbach-Limes.

Das Gericht deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass die dort verwendeten Preisanpassungsklauseln unwirksam sein könnten. Einzelheiten will das Gericht mit der Verkündung mitteilen.

Bis dahin bleibt die Entscheidung offen.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Verbraucherzentrale Bundesverband, Eon Energy Solutions GmbH

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Hamm, Verbraucherzentrale Bundesverband, Eon Energy Solutions GmbH

Wann ist das Ereignis passiert?

12. Oktober (10:00 Uhr) — Verkündungstermin.
Zeitraum: am Dienstag (Bekanntgabe durch das Gericht); Verkündung am 12. Oktober.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamm, Hamburg-Lohbrügge-Nord, Erkrath-Hochdahl, Schwalbach-Limes

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Eon Energy Solutions GmbH den Verkündungstermin auf den 12. Oktober um 10:00 Uhr angesetzt und prüft die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln für Fernwärme, die der Kläger für unwirksam hält, falls Erdgas-Preisindizes darin einen Anteil von 60% oder mehr ausmachen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Eon Energy Solutions GmbH mit dem Streit über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln für Fernwärmelieferungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktionen von Politik oder Öffentlichkeit beschrieben
  • Keine Reaktionen von Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Entscheidung über die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bleibt bis zur Verkündung am 12. Oktober offen
  • Wenn die Klauseln als unwirksam eingestuft werden, könnten Preisanpassungen auf Grundlage der betroffenen Klauseln rechtlich keinen Bestand haben
  • Ggf. müssen verwendete Berechnungsgrundlagen für den Arbeitspreis neu bewertet oder angepasst werden
  • Betroffene Versorgungsgebiete könnten von einer künftigen rechtlichen Bewertung abweichender Preisanpassungspraktiken betroffen sein

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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