Hamburger Rote Liste der Fische zeigt Artenschutzerfolge und Druck auf Wanderfische

Hamburger Rote Liste der Fische zeigt Artenschutzerfolge und Druck auf Wanderfische

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Umweltpolitik: Hamburger Süßwasserfische gefährdet

() – Hamburgs Umweltbehörde hat die dritte Rote Liste der Süßwasserfische und Rundmäuler im Stadtgebiet veröffentlicht. Das teilte die Behörde für , , Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) am Dienstag mit.

Danach sind von 47 heimischen Arten 20 gefährdet, das entspricht 43 Prozent.

Gegenüber der Erhebung von 2015 wurden 14 Arten schlechter bewertet. Zugleich verzeichnet die Behörde Erfolge: Bachneunauge und Groppe gelten dank saubererer und besserer ökologischer Durchgängigkeit wieder als ungefährdet, auch die Nase verbesserte ihren Status.

Insgesamt leben im Hamburger Stadtgebiet 53 etablierte Fisch- und Rundmaularten.

Für fast jede dritte heimische Art trage Hamburg eine hohe bis sehr hohe Erhaltungsverantwortung in , hieß es. Die Tideelbe sei für Wanderfische wie Stint, Finte, Lachs und Aal eine unverzichtbare Lebensader zwischen Nordsee und den Oberläufen.

Als Hauptgründe für die Gefährdung nannte die Behörde Wanderhindernisse, den historischen Gewässerausbau, Verschmutzungen und steigende Wassertemperaturen durch den Klimawandel. Mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und dem Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ sollen über 500 Maßnahmen natürliche Uferstrukturen wiederherstellen und Laichplätze sichern.

Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, sagte: „Die Rote Liste zeigt uns schwarz auf weiß, wo unsere Gewässerschutzmaßnahmen bereits wirken und wo wir noch nachsteuern müssen.“

Dass sich Arten wie Bachneunauge und Groppe erholt hätten, beweise, dass Naturschutz wirke. Hamburg trage durch die Tideelbe eine bundesweite Verantwortung für Wanderfische.

Die Liste basiert laut BUKEA auf der Auswertung des Artenkatasters bis Ende 2024, an der auch viele ehrenamtlich engagierte Naturbeobachter beteiligt waren.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Hamburger Hafen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Katharina Fegebank

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Hamburger Hafen, Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, europäische Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“, Artenkataster

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag statt (ohne konkretes Datum).

Da der Text außerdem sagt, dass die Auswertung des Artenkatasters bis Ende 2024 basiert, liegt dieser Zeitraum ebenfalls vor: bis Ende 2024.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Hamburgs Umweltbehörde hat die dritte Rote Liste der Süßwasserfische und Rundmäuler veröffentlicht: Von 47 heimischen Arten sind 20 (43 Prozent) gefährdet, während sich einzelne Arten wie Bachneunauge, Groppe und Nase dank besserer Gewässer und Durchgängigkeit wieder erholen, wobei als Hauptursachen für die Gefährdung unter anderem Wanderhindernisse, Gewässerausbau, Verschmutzungen und steigende Wassertemperaturen gelten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Veröffentlichung der dritten Roten Liste der Süßwasserfische und Rundmäuler im Stadtgebiet Hamburgs durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) am Dienstag
  • Auswertung des Artenkatasters bis Ende 2024 als Grundlage für die Liste
  • Ermittlung der Hauptgründe für die Gefährdung durch die Behörde, insbesondere Wanderhindernisse, historischer Gewässerausbau, Verschmutzungen und steigende Wassertemperaturen durch den Klimawandel
  • Bezug auf die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und das Naturschutzgroßprojekt „Hamburg, deine Flussnatur“ als Rahmen für Maßnahmen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktionen von Politik oder Öffentlichkeit sowie keine Medienreaktionen beschrieben
  • Nur Aussagen der zuständigen Umwelt-Senatorin zur Wirksamkeit von Gewässerschutzmaßnahmen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • 20 der 47 heimischen Arten gelten als gefährdet was 43 Prozent entspricht
  • 14 Arten wurden gegenüber der Erhebung von 2015 schlechter bewertet
  • Bachneunauge und Groppe gelten wieder als ungefährdet
  • Die Nase verbesserte ihren Status
  • Für fast jede dritte heimische Art besteht eine hohe bis sehr hohe Erhaltungsverantwortung in Deutschland
  • Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Projekts Hamburg deine Flussnatur soll über 500 Maßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Uferstrukturen und zur Sicherung von Laichplätzen umsetzen
  • Es besteht Bedarf an Nachsteuerung bei Gewässerschutzmaßnahmen insbesondere dort wo weitere Wirksamkeit fehlt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja — Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, wird mit einem Zitat zitiert („Die Rote Liste zeigt uns schwarz auf weiß, wo unsere Gewässerschutzmaßnahmen bereits wirken und wo wir noch nachsteuern müssen.“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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