Wirtschaft: Urteile zu Kaminofenschwarzverkäufen in Osnabrück
Osnabrück () – Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um die sogenannten Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt. Das teilte das Landgericht Osnabrück am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte am 21. Mai 2025 nach einem mehr als 27 Tage dauernden Prozess zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen schuldig gesprochen.
Der 87 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; zudem verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro. Den 61 Jahre alten Angeklagten verurteilte es zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.
Gegen zwei weitere Angeklagte wurde das Verfahren eingestellt, teils gegen Zahlung einer Geldauflage.
Nach den Feststellungen der Kammer hatten die beiden verurteilten Geschäftsführer innerhalb von 36 Monaten mindestens 252 Kaminöfen und -einsätze schwarz veräußert. Dadurch entstand dem Unternehmen ein Schaden von rund 410.000 Euro.
Die Erlöse teilten die Angeklagten unter sich auf. Der Bundesgerichtshof sah bei der Nachprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten und verwarf die Revisionen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Bundesgerichtshof (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Aus dem bereitgestellten Text gehen keine vollständigen Namen von Personen hervor. Es werden nur Rollen/Angaben ohne Namen genannt (z. B. „der 87 Jahre alte Angeklagte“, „der 61 Jahre alte Angeklagte“, „die beiden verurteilten Geschäftsführer“) sowie Institutionen („Bundesgerichtshof“, „Landgericht Osnabrück“).
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Landgericht Osnabrück, Bundesgerichtshof (Archiv), dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
- Beschluss des Bundesgerichtshofs: 22. Juni (ohne Jahr genannt)
- Urteil des Landgerichts Osnabrück: 21. Mai 2025
- Prozessdauer: mehr als 27 Tage (kein exaktes Datum/Zeitraum genannt)
- Tat-/Schadenszeitraum (Feststellungen): innerhalb der letzten 36 Monate (kein konkretes Kalenderdatum genannt)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Osnabrück, Bundesgerichtshof
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juni das Urteil des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um Schwarzverkäufe von Kaminöfen und -einsätzen bestätigt, wonach zwei Geschäftsführer wegen gemeinschaftlicher Untreue (u. a. durch den Schwarzverkauf von mindestens 252 Stück) zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt wurden und das Urteil damit rechtskräftig ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Strafantrag bzw. Verfahrenseinleitung wegen gemeinschaftlicher Untreue in 36 Fällen im Zusammenhang mit den sogenannten Schwarzverkäufen von Kaminöfen und -einsätzen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile durch den Bundesgerichtshof
- Rechtskraft des Urteils
- Verurteilung des 87 Jahre alten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung
- Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 2.000 Euro gegen den 87 Jahre alten Angeklagten
- Verurteilung des 61 Jahre alten Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr
- Einstellung des Verfahrens gegen zwei weitere Angeklagte teils gegen Zahlung einer Geldauflage
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Nein. In dem Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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