Politik: Thüringen und Gefahrbewertung
Erfurt () – Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer, hält eine flächendeckende Überwachung aller Gefährder in Deutschland für nicht möglich. Das macht er in einem Gastbeitrag für das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zum Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day durch den als „Gefährder“ eingestuften Islamisten Abdul B. deutlich.
„Der Begriff `Gefährder` ist keine strafrechtliche Verurteilung“, schreibt Kramer.
„Er bezeichnet eine polizeiliche Einschätzung, wonach einer Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden. Allein aufgrund dieser Prognose kann jemand in einem Rechtsstaat nicht zeitlich unbegrenzt inhaftiert oder anders sanktioniert werden. Daraus entsteht ein reales Dilemma. Sicherheitsbehörden können eine Person für gefährlich halten. Für eine dauerhafte Haft müssen dennoch konkrete Straftaten nachgewiesen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach Verbüßung einer Strafe oder Aufhebung der Untersuchungshaft kommt die Person gegebenenfalls frei.“
Er fügt hinzu: „Eine lückenlose Observation rund um die Uhr bindet sehr viele Einsatzkräfte und kann nur bei einer begrenzten Zahl von Personen dauerhaft durchgeführt werden. Selbst bei einer Überwachung lässt sich eine kurzfristige Tatentscheidung mit einem Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindern. Ein deutscher Staatsbürger kann überdies nicht wie ein ausländischer Gefährder abgeschoben werden. Der Staat muss mit dem Risiko im Inland umgehen.“
Das Bundeskriminalamt stufte zuletzt 410 Islamisten als Gefährder ein, hinzu kommen 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder.
Kramer regt stattdessen andere Maßnahmen an: eine strafrechtliche Verfolgung von einschlägig Verdächtigen mit krimineller Geschichte bereits im Vorfeld, konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote, soweit rechtlich zulässig elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form von Fußfesseln sowie mehr und fachlich kompetentere langfristige De-Radikalisierungsarbeit.
Er schreibt: „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“
Der Verfassungsschützer schreibt ferner, die Herkunft der Täter sei „kein brauchbarer Gefahrenindikator“.
Ein erheblicher Teil der heutigen Bedrohung entstehe vielmehr durch Menschen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen seien. Bedeutsamer sei das Alter.
„Wir haben es generell häufig mit sehr jungen und digital radikalisierten Personen zu tun – und einer weiter sinkenden Altersgrenze“, so Kramer. „Von den knapp 350 EU-weiten Festnahmen im Bereich jihadistischer Terrorismus waren 2025 laut Europol ungefähr 100 Personen höchstens 18 Jahre alt.“
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du gut in Tic Tac Toe? 👍
Spielername und geheimes Wort gehören zusammen. Das Captcha wird nur beim ersten autorisierten Spiel für diese Kombination in diesem Browser abgefragt.
Top 3
| Platz | Name | Punkte | Siege |
|---|---|---|---|
| Lade Rangliste ... | |||
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stephan Kramer, Abdul B., Christopher Street Day, Abdul B.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeslandamt für Verfassungsschutz in Thüringen, Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Bundeskriminalamt, Europol, Stephan Kramer
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Erfurt, Berlin, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, sagt in Bezug auf den CSD-Anschlag in Berlin, eine flächendeckende 24/7-Überwachung aller „Gefährder“ sei rechtlich und praktisch nicht möglich, und fordert stattdessen eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung, bessere Auswertung digitaler/finanzieller Spuren, Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention sowie weitere Nachsorge- und Deradikalisierungsarbeit.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Als „Auslöser“ beziehungsweise Hintergrund wird eine polizeiliche Einschätzung im Zusammenhang mit der Einstufung als „Gefährder“ genannt
- Prognose, dass der Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden
- Einstufung des im Text genannten Islamisten Abdul B. als „Gefährder“ im Vorfeld
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Im Artikel wird keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf diese Aussagen bzw. den Anschlag beschrieben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- strafrechtliche Verfolgung einschlägig Verdächtiger mit krimineller Vorgeschichte bereits im Vorfeld
- konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren
- bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug
- engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung
- Waffen- und Kontaktverbote soweit rechtlich zulässig
- elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form von Fußfesseln soweit rechtlich zulässig
- mehr und fachlich kompetentere langfristige De-Radikalisierungsarbeit
- keine flächendeckende Überwachung aller Gefährder rund um die Uhr möglich
- kein zuverlässiges Verhindern kurzfristiger Tatentscheidungen trotz Überwachung
- nicht unbegrenzte Haft allein aufgrund einer polizeilichen Einschätzung möglich
- Handeln des Staates muss mit dem verbleibenden Risiko im Inland erfolgen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja—es wird eine Stellungnahme von Stephan Kramer (Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen) zitiert.
- EU-Abgeordnete pochen auf Touristenvisa-Einschränkungen für Russen - 7. August 2026
- CDU will zentrale Drohnenabwehr beim Innenministerium - 7. August 2026
- Sozialorganisationen warnen vor Hitzegefahren für Obdachlose - 7. August 2026

