Sozialhilfeausgaben in Nordrhein-Westfalen 2025 um 4,7 Prozent gestiegen

Sozialhilfeausgaben in Nordrhein-Westfalen 2025 um 4,7 Prozent gestiegen

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Soziale Leistungen in Nordrhein-Westfalen 2025

Düsseldorf () – Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2025 um 4,7 Prozent gestiegen. Der Anstieg fiel damit deutlich geringer aus als im Vorjahr, als die Ausgaben noch um 16,6 Prozent zugelegt hatten, teilte IT.NRW am Montag mit.

Demnach lagen die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Jahr 2025 bei rund 5,25 Milliarden Euro und waren damit um 236 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor.

Inflationsbereinigt stiegen die Ausgaben im Jahr 2025 um 2,6 %, in 2024 um 14,1 % und in 2023 um 9,5 %.

Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte (57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr.

In den Jahren 2024 und 2023 fiel der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze.

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in 2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der Sozialhilfeausgaben aus.

Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

IT.NRW, der Bund

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

IT.NRW

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand im Jahr 2025 statt (mit Vergleichswerten für 2024 und 2023) und wurde am Montag berichtet (konkretes Datum nicht genannt).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Die Ausgaben für Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen sind 2025 um 4,7 % auf rund 5,25 Milliarden Euro gestiegen, wobei der Anstieg deutlich schwächer ausfiel als in den Vorjahren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Die Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung zum 01. Januar 2025 gemäß Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
  • Fehlende bzw. nicht vollständig gedeckte Pflegekosten durch Leistungen der Pflegeversicherung bei nicht ausreichenden Eigenmitteln

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Sozialhilfeausgaben in Nordrhein-Westfalen stiegen 2025 um 4,7 Prozent
  • Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe lagen 2025 bei rund 5,25 Milliarden Euro und waren um 236 Millionen Euro höher als im Vorjahr
  • Inflationsbereinigt stiegen die Sozialhilfeausgaben 2025 um 2,6 Prozent
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte 2025 mit rund 3 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der Nettoausgaben aus
  • Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gab es 2025 einen Anstieg um 2,9 Prozent
  • 2025 gab es anders als in den Vorjahren keine Erhöhung der Regelsätze
  • Ausgaben für Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII stiegen 2025 um 10,4 Prozent
  • Hilfe zur Pflege lag 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machte 25 Prozent der Sozialhilfeausgaben aus

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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