Panorama: Anschlag und Deradikalisierung in Berlin
Berlin () – Der Verdächtige des Anschlags auf den CSD in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai womöglich in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Das bestätigte Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des „Violence Prevention Networks“ (VPN) in Berlin, dem „Spiegel“.
Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war Abdul B. im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur „Vorbewährung“ verurteilt worden, einer Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage musste er sich auf eine Betreuung durch das „Violence Prevention Network“ einlassen.
Laut Mücke befand sich Abdul B. noch in einer sogenannten „Clearing-Phase“. Es hätten zwei Gespräche stattgefunden, am 15. Juni und am 8. Juli. Dabei habe Abdul B. sich „freundlich, nichtssagend, angepasst“ verhalten. Seinen Mitarbeitern seien Zweifel gekommen, ob es Sinn mache, ihn in das Deradikalisierungsprogramm aufzunehmen, so Mücke. Es brauche „eine gewisse Problemeinsicht“, sagte Mücke dem „Spiegel“, „sonst kommt man nicht an diese Personen ran“.
Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Beratung sollte nach einem dritten Gespräch mit den VPN-Experten fallen, das für kommende Woche angesetzt war. Davor beging Abdul B. mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten. In den beiden Vorgesprächen habe es „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben, so Mücke. Sonst hätte die Organisation umgehend die Behörden informiert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei am Tatort nach Todesfahrt beim CSD |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Abdul B., Thomas Mücke
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Violence Prevention Networks, VPN, Spiegel, Sicherheitskreise, Jugendstrafrecht
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis (die Gespräche in der „Clearing-Phase“ sowie das geplante dritte Gespräch) fand in folgendem Zeitraum statt:
- 15. Juni (erstes Gespräch)
- 8. Juli (zweites Gespräch)
- „kommende Woche“ nach dem 8. Juli (drittes Gespräch / geplante endgültige Entscheidung)
Haftentlassung im Mai (zeitlicher Bezug zum Start der Maßnahme): Mai (ohne konkretes Datum).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Verdächtige des Anschlags auf den CSD in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai möglicherweise in ein Deradikalisierungsprogramm des „Violence Prevention Networks“ aufgenommen werden, doch bei den bisherigen Gesprächen gab es laut dem Mitgründer Thomas Mücke keine konkreten Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in der Haft bzw. Haftentlassungsphase im Mai
- Auflage zur Betreuung durch das „Violence Prevention Network“ wegen der „Vorbewährung“ und einer laufenden „Clearing-Phase“
- In den Gesprächen am 15. Juni und am 8. Juli fehlendes Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation sowie als Grundzweifel daran, ob eine Aufnahme sinnvoll ist, wegen fehlender Problemeinsicht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Möglichkeit der Aufnahme in ein Deradikalisierungsprogramm
- Erforderliche Entwicklung einer Problemeinsicht als Voraussetzung für wirksame Beratung
- Entscheidung über eine Aufnahme nach weiteren Gesprächen
- Zweifel in der Organisation, ob eine Beratung sinnvoll ist ohne konkrete Problemeinsicht
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es wird eine Stellungnahme von Thomas Mücke (Mitgründer und Geschäftsführer des „Violence Prevention Networks“) zitiert.
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