Afghanistan: Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten in Kabul
Kempten () – Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten, die unter dem Verdacht stehen, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben.
Ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, sagte der „Bild am Sonntag“, es gehe um einen „Anfangsverdacht“ gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten. Der Vorwurf: Die Beschuldigten sollen sich „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“.
Noch dauern die Ermittlungen an. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen werde, lasse sich „nicht genau prognostizieren“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auf die in jedem Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung verwies.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“, die sich auf „Bundeswehrkreise“ bezieht, sollen die Soldaten dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören. Die Elitekämpfer sollen, so der Vorwurf, ihre Diebstähle im militärischen Teil des Flughafens, in von Afghanen betriebenen Läden begangen haben. Dort gab es Shops, die unter anderem militärische Ausrüstung verkauften.
Die bewaffneten Soldaten sollen sich T-Shirts und Patches (Stoffabzeichen für die Uniform) angeeignet haben. Auch von Messern ist in Bundeswehrkreisen die Rede. Die Ermittlungen gegen die fünf Soldaten begannen bereits im vergangenen Jahr, als gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde. In den Bundeswehr-internen Befragungen berichteten Soldaten von den Vorfällen in Kabul.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte: „Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hat nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands unverzüglich die Staatsanwaltschaft Kempten informiert und an diese abgegeben.“ Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um das Vorliegen von Plünderungen zu untersuchen.
Die Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte mit: „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt. Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte, dass „im Zuge der Ermittlungen auch Bildmaterial ausgewertet wurde“. Es wurden jedoch „keine Handlungen identifiziert, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen“. Die Ermittlungen liegen nun wieder in Kempten.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“ könnte der Straftatbestand Diebstahl mit Waffen (Paragraf 244 Strafgesetzbuch) vorliegen, da die Soldaten bei dem Einsatz am Flughafen bewaffnet waren. Der Vorgang wird im Ministerium und dem Heer sorgfältig beobachtet. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, wurden über das Ermittlungsverfahren informiert.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Soldat der Bundeswehr (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Boris Pistorius, Christian Freuding
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Staatsanwaltschaft Kempten, Bundeswehr, Bild am Sonntag, Fallschirmjägerregiment 31, Luftlandebrigade 1, Staatsanwaltschaft, Wehrdisziplinaranwaltschaft, Verteidigungsministerium, Generalstaatsanwaltschaft München, Generalbundesanwalt, Bundesanwaltschaft, Bundesverteidigungsministerium, Bundeswehr-internen Befragungen, Kempten, Fallschirmjägerregiment 26, Generalleutnant Christian Freuding, Verteidigungsminister Boris Pistorius, SPD
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Kabul (Flughafen in Kabul), Kempten (Staatsanwaltschaft Kempten)
Worum geht es in einem Satz?
Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts, während der Evakuierung am Flughafen Kabul Waren aus dortigen Läden rechtswidrig entwendet zu haben, wobei nach Auswertung auch kein Verdacht auf Plünderung im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs bestätigt wurde und die Ermittlungen noch laufen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anfangsverdacht gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige während der Evakuierungen am Flughafen Kabul wegen rechtswidriger Aneignung von Waren aus Läden am Flughafen Kabul
- Ermittlungen, die bereits im vergangenen Jahr begannen, nachdem gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde
- Interne Befragungen von Soldaten, die von den Vorfällen in Kabul berichteten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Das Verteidigungsministerium erklärte, dass nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Staatsanwaltschaft Kempten unverzüglich informiert und die Akte abgegeben habe
- Der Generalbundesanwalt ließ den Sachverhalt zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch prüfen, wobei der Verdacht ausgeräumt worden sei
- Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte die Auswertung von Bildmaterial und verneinte, dass Handlungen identifiziert wurden, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen
- Verteidigungsminister Boris Pistorius und der Inspekteur des Heeres wurden über das Ermittlungsverfahren informiert
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft Kempten gegen fünf Bundeswehrsoldaten
- Einleitung und Prüfung disziplinarischer Schritte durch zuständige Stellen der Bundeswehr
- Einschaltung von übergeordneten Bundesbehörden zur Bewertung möglicher Straftatbestände
- Auswertung von Bildmaterial im Zuge der Ermittlungen
- Weiteres Verfahren zur rechtlichen Klärung in Bezug auf mögliche Delikte
- Keine Feststellungen, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen
- Verfahren läuft weiter bzw. liegt danach wieder bei der Staatsanwaltschaft Kempten
- Information der militärischen und politischen Leitung über das Ermittlungsverfahren
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja — es werden Stellungnahmen von einer Sprecherin des Verteidigungsministeriums sowie vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten zitiert.
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