Panorama: Bundespolizei in München mit Festnahme
München () – Die Bundespolizei hat am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen festgenommen. Das teilte die Bundespolizeidirektion München am Freitag mit.
Der Mann wird beschuldigt, eine Insolvenz verschleppt zu haben.
Der Gesuchte war am Donnerstag aus Istanbul eingereist und wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle im Terminal 1 überprüft. Dabei stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest, der auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen Insolvenzverschleppung basierte.
Die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro sowie die Verfahrenskosten von 216 Euro konnte der 52-Jährige noch vor Ort begleichen.
Damit wendete er die drohende Ersatzfreiheitsstrafe ab und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Keine Personen (mit vollständigen Namen) genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Bundespolizeidirektion München, Staatsanwaltschaft München I, Amtsgericht München
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum:Freitag (Bericht: „am Freitag mitgeteilt“); Einreise und Kontrolle am Donnerstag (aus Istanbul).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Flughafen München, Terminal 1, München
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen festgenommen, weil gegen ihn wegen Insolvenzverschleppung ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag, den er vor Ort durch Zahlung von 4.300 Euro Geldstrafe und 216 Euro Kosten abwendete und anschließend seine Reise fortsetzen konnte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Insolvenzverschleppung, auf deren Grundlage ein Strafbefehl des Amtsgerichts München ergangen war, führte zu einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- keine Reaktion von Politik
- keine Reaktion der Öffentlichkeit
- keine Reaktion von Medien
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Abwendung einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe
- Fortsetzung der Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein.
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