Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016

Panorama: Todesfälle im Polizeigewahrsam in Deutschland

Berlin () – In den vergangenen zehn Jahren sind mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam gestorben. Das ergab eine Abfrage des „Stern“ bei allen Bundesländern.

Die höchste Zahl verzeichnete Baden-Württemberg mit neun Toten seit 2016, sechs Fälle gab es allein im Jahr 2019.

Laut dem Innenministerium in Stuttgart waren fast alle Menschen stark alkoholisiert. Dies sei meist auch der Grund für den Gewahrsam gewesen.

Alle seien zuvor ärztlich untersucht worden – ein Arzt habe also bescheinigt, dass der medizinische Zustand der Personen eine Ingewahrsamnahme zuließe.

Auf Baden-Württemberg folgt Nordrhein-Westfalen. Das Düsseldorfer Innenministerium erfasst die Zahlen erst ab dem Jahr 2024.

Demnach starben seither sechs Menschen in Gewahrsam der Polizei. Auch Bayern gab die Zahl der Toten mit sechs an, allerdings seit 2018. Dabei handele es sich nur um jene Fälle, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod der Person nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne.

Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren jeweils ein oder zwei Todesfälle im Polizeigewahrsam.

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine Todesfälle in Gewahrsamseinrichtungen. Überhaupt keine Zahlen lieferten die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg.

Auch die Hamburger Innenbehörde lieferte auf Anfrage des „Stern“ keine Zahlen. Aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen ums Leben kamen.

Bisher gibt es keine Stelle, die die Zahlen von Todesfällen in Polizeigewahrsam bundesweit offiziell erfasst oder sammelt.

Die Länder verwiesen teilweise auf mögliche Unvollständigkeit ihrer Zahlen. Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug einer Person – zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen.

Menschen können auch auf der Straße in Gewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten werden; meist kommen sie aber in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016

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Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen keine Personen mit vollständigem Namen im bereitgestellten Artikeltext vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Stern, Polizei, dts Nachrichtenagentur, Innenministerium, Hamburgische Bürgerschaft, Linken, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorfer Innenministerium, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Hamburger Innenbehörde, Linke (Hamburgische Bürgerschaft)

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum:in den vergangenen zehn Jahren (insgesamt), mit den genannten Teilzeiträumen u. a. seit 2016 (Baden-Württemberg) bzw. im Jahr 2019 (6 Fälle in Baden-Württemberg) sowie seit 2018 (Bayern) und zwischen 2020 und 2025 (Hamburg bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen).

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Deutschland, Baden-Württemberg (Stuttgart), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen, Hamburg.

Worum geht es in einem Satz?

Laut einer Stern-Abfrage sind in den vergangenen zehn Jahren mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam gestorben, wobei Baden-Württemberg die höchste Zahl meldete und es bundesweit keine zentrale, offiziell vollständige Statistik dafür gibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Starke Alkoholisierung der Betroffenen, meist als Grund für den Gewahrsam

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Der Artikel beschreibt keine konkreten Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Zahlen
  • Es wird nur dargestellt, dass keine bundesweite offizielle Stelle die Todesfälle sammelt und einige Länder auf Unvollständigkeit ihrer Angaben verweisen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Todesfälle im Polizeigewahrsam stellen ein erhebliches Sicherheits- und Gesundheitsrisiko dar
  • Regelungen zur medizinischen Prüfung und Überwachung im Gewahrsam werden stärker in den Fokus gerückt
  • Bundesländer unterscheiden sich bei Erfassung und Ausweisung der Zahlen, was zu Unvollständigkeit und Vergleichbarkeitsschwierigkeiten führt
  • Das Fehlen einer bundesweit zuständigen Stelle zur offiziellen Erfassung erschwert Transparenz und Kontrolle
  • Unklare Datengrundlagen können die Bewertung von Ursachen und Verantwortlichkeiten erschweren
  • Die gemeldeten Todesfälle könnten politische und behördliche Überprüfungen von Verfahren, Schulung und Einsatzpraxis auslösen
  • Unterschiedliche Meldezeiträume und Definitionen können dazu führen, dass Gesamtlage und Entwicklung nur eingeschränkt beurteilt werden können

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. In dem Artikel wird unter anderem eine Abfrage des „Stern“ bei allen Bundesländern sowie Angaben der Innenministerien (z. B. „laut dem Innenministerium in Stuttgart“) zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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