Gesellschaft: Polizei Bremen ruft zur Mithilfe auf
Bremen () – Die Polizei Bremen hat im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsfahndung nach dem mutmaßlichen Täter der Tötungsdelikte in Bremen-Vegesack ein Hinweisportal eingerichtet. Das teilte die Polizei am Sonntag mit.
Unter der Internetadresse hb.hinweisportal.de können Zeuginnen und Zeugen Hinweise sowie Fotos oder Videos direkt an die Ermittler übermitteln.
Die Angaben können auf Wunsch auch anonym gemacht werden.
In akuten Notfällen oder wenn der Gesuchte aktuell gesehen wird, bittet die Polizei um sofortige Wahl des Notrufs 110. Sonstige Hinweise nimmt auch der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer (0421) 362-3888 entgegen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Polizei Bremen, dts Nachrichtenagentur, Kriminaldauerdienst
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bremen, Bremen-Vegesack
Worum geht es in einem Satz?
Die Polizei Bremen hat ein Hinweisportal eingerichtet, um Informationen zum mutmaßlichen Täter dreier Tötungsdelikte in Bremen-Vegesack zu sammeln, wobei Hinweise auch anonym eingereicht werden können.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Tötungsdelikte in Bremen-Vegesack
- Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichem Täter
- Einrichtung eines Hinweisportals durch die Polizei
- Bedarf an Informationen von Zeuginnen und Zeugen
- Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einrichtung eines Hinweisportals durch die Polizei
- Möglichkeit für Zeuginnen und Zeugen, Hinweise anonym zu übermitteln
- Aufforderung zur sofortigen Wahl des Notrufs 110 bei akuten Notfällen
- Entgegennahme von weiteren Hinweisen durch den Kriminaldauerdienst
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

