Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot für junge Leute

Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot für junge Leute

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Gesellschaft: Ethikrat plädiert für digitalen Kinderschutz

Berlin () – Der Ethikrat lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab.

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister am Donnerstag in Berlin. „Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Digitale Umgebungen müssten allerdings dringend jugendfreundlicher gestaltet werden. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, konkretisierte Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könnte auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, die noch unzureichender reguliert seien.

Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken dieser Angebote gezielt analysiert und dafür an die Höhe des Risikos angepasste Schutzmaßnahmen etabliert. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister.

„Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“ Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzte Judith Simon. Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stellungnahme des Deutschen Ethikrats am 11.06.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Helmut Frister, Judith Simon.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Ethikrat, Helmut Frister, Judith Simon, EU-Kommission, Digital Services Act, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Wann ist das Ereignis passiert?

11.06.2026

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Der Deutsche Ethikrat lehnt ein pauschales Verbot von Sozialen Medien für Kinder und Jugendliche ab und fordert stattdessen ein risikobasiertes Schutzkonzept, um digitale Risiken gezielt zu adressieren und die Nutzerfreundlichkeit digitaler Angebote zu verbessern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ablehnung eines pauschalen Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche durch den Ethikrat
  • Bedeutung digitaler Angebote für Kommunikation und Information junger Menschen
  • Notwendigkeit, Schutzinteressen mit digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen auszuwiegen
  • Forderung nach jugendfreundlicheren digitalen Umgebungen
  • Vorhandensein digitaler Risiken wie Suchtförderung, Manipulation, Gewalt und Cybermobbing
  • Nutzung von generativer KI (Chatbots, Bildgeneratoren) durch Kinder und Jugendliche
  • Unzureichende Regulierung von Chatbots
  • Empfehlung eines risikobasierten Schutzkonzepts für digitale Angebote
  • Grundlage im Digital Services Act der EU
  • Dringender Bedarf an effektiven Maßnahmen zum Schutz vor Online-Gefahren
  • Anpassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags an aktuelle Herausforderungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Ethikrat lehnt pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab
  • Kinder und Jugendliche nutzen digitale Angebote für Kommunikation und Informationen
  • Haupteinsatz: Schutz junger Menschen und digitale Teilhabe in Einklang bringen
  • Gesetzliches Mindestalter für soziale Medien wird als ungeeignet angesehen
  • Digitale Umgebungen sollten jugendfreundlicher gestaltet werden
  • Risiken: Sucht, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus
  • Generative KI wird von Kindern und Jugendlichen genutzt, hat eigene Risiken
  • Empfehlung eines risikobasierten Schutzkonzepts für digitale Angebote
  • Digital Services Act der EU als Grundlage für Schutzkonzept gesehen
  • Effektivere Umsetzung der Vorgaben nötig; Anbieter stärker in die Pflicht nehmen
  • EU-Kommission fordert Einhaltung von Schutzvorgaben, Unterstützung aus Deutschland notwendig
  • Schutz von Minderjährigen sollte auch auf KI-Anwendungen ausgeweitet werden
  • Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gefordert

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung eines pauschalen Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche
  • Notwendigkeit, digitalen Schutz und Teilhabemöglichkeiten auszubalancieren
  • Dringender Bedarf, digitale Umgebungen jugendfreundlicher zu gestalten
  • Risiken durch digitale Inhalte und Funktionen erkannt
  • Empfehlungen für ein risikobasiertes Schutzkonzept
  • Einbeziehung anderer digitaler Angebote in den Schutz
  • Notwendigkeit effektiverer Umsetzung bestehender Vorgaben
  • Stärkung der Verantwortung von Anbietern
  • Unterstützung der EU-Kommission bei der Einhaltung der Vorgaben
  • Ausweitung des Schutzes auf KI-Anwendungen erforderlich
  • Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags notwendig

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zitiert. Helmut Frister, der Vorsitzende des Ethikrats, äußert, dass ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche nicht geeignet ist, da es wichtig sei, den notwendigen Schutz mit den digitalen Teilhabeinteressen in Einklang zu bringen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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