Urteil: Bank haftet bei auf Versandweg gestohlener Debitkarte

Urteil: Bank haftet bei auf Versandweg gestohlener Debitkarte

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Wirtschaft: Urteil zu Bankhaftung in Frankfurt

Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank einem Kunden Schadensersatz zahlen muss, wenn dessen Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt und Unbefugte damit Geld abheben. Das Gericht gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Berufung eines Kontoinhabers gegen seine Sparkasse statt.

Der Kläger hatte Ende Juni 2019 ein neues Girokonto eröffnet und gut 300.000 Euro überwiesen. Die Sparkasse versandte die dazugehörige Debitkarte an seine Adresse in Frankfurt. Noch bevor der Kunde die Karte erhielt, hoben zwei später strafrechtlich verurteilte Täter zwischen dem 30. Juni und dem 27. August 2019 mit der Karte knapp 220.000 Euro in 210 Einzeltransaktionen ab. Der Kläger befand sich zu dieser Zeit im Ausland und sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr. Die Sparkasse glich einen Teil des Schadens aus, weigerte sich jedoch, die restlichen rund 66.000 Euro zu erstatten.

Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen. Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sah dies anders: Da der Kläger nie in den Besitz der Karte gelangt sei, habe er auch keine Pflichten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verletzt. Die gesetzlichen Haftungsregeln seien abschließend. Eine grob fahrlässige Verwahrung liege nicht vor, da der Kläger den genauen Versendungstag nicht kannte. Die Sparkasse kann Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die namentlich genannte Gruppe wird lediglich als "Kläger" und "Bank" bezeichnet, ohne spezifische Namen zu nennen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Sparkasse, Landgericht, Bundesgerichtshof.

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist vom 30. Juni bis zum 27. August 2019.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Frankfurt am Main, Bundesgerichtshof.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine Bank Schadensersatz leisten muss, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg verloren geht und Unbefugte damit Geld abheben, was im konkreten Fall aufgrund mangelnder Besitzerverantwortung des Kontoinhabers geschah.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Eröffnung eines neuen Girokontos durch den Kläger
  • Überweisung von gut 300.000 Euro auf das Konto
  • Versand der Debitkarte durch die Sparkasse an die Adresse des Klägers
  • Abhebung von Geldbeträgen durch Unbefugte vor Erhalt der Karte durch den Kläger
  • Kläger befand sich zum Zeitpunkt der Abhebungen im Ausland
  • Konto wurde erst nach Rückkehr des Klägers gesperrt
  • Teilweise Erstattung des Schadens durch die Sparkasse, jedoch nicht vollständig

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber der Bank
  • Verpflichtung der Bank zur Erstattung des Schadens
  • Revision der Sparkasse beim Bundesgerichtshof möglich
  • Ergebnis könnte Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Fälle haben

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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