Wirtschaft: Insolvenzantrag von Mäc-Geiz in Halle
Halle (Saale) () – Der Discounter Mäc-Geiz hat beim Amtsgericht Halle (Saale) Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen dürfe aber unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter verwalten und darüber verfügen, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die vorläufige Eigenverwaltung sei anzuordnen gewesen, weil die Eigenverwaltungsplanung der Antragstellerin „vollständig und schlüssig ist und keine Umstände bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass diese auf unzutreffenden Tatsachen beruht“, so das Gericht. Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses hätten schriftlich mitgeteilt, „dass sie vollständig informiert sind und auf eine Anhörung verzichten“.
Mäc-Geiz war 1994 in Halle (Saale) von gegründet worden und hatte 2010 schon einmal Insolvenz angemeldet. In der Folge hatte das Unternehmen unter anderem Investoren aus Österreich für sich gewonnen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mäc Geiz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Mäc-Geiz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Mäc-Geiz, Amtsgericht Halle (Saale), vorläufigen Sachwalters, Gericht, Eigenverwaltungsplanung, vorläufigen Gläubigerausschusses, Investoren aus Österreich.
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Halle (Saale)
Worum geht es in einem Satz?
Der Discounter Mäc-Geiz hat beim Amtsgericht Halle (Saale) Insolvenzantrag gestellt, kann jedoch unter vorläufiger Eigenverwaltung weiterhin sein Vermögen verwalten, da die Eigenverwaltungsplanung als schlüssig erachtet wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Finanzielle Schwierigkeiten
- Starke Wettbewerbsbedingungen im Discount-Segment
- Niedrige Margen im Einzelhandel
- Vorherige Insolvenz im Jahr 2010
- Veränderungen im Konsumverhalten der Kunden
- Externe Investoren aus Österreich
- Notwendigkeit einer Neuausrichtung des Geschäftsmodells
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Insolvenzantrag gestellt
- Unternehmen unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters
- Vermögen darf weiter verwaltet und darüber verfügt werden
- Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet
- Eigenverwaltungsplanung als vollständig und schlüssig bewertet
- Gläubigerausschuss informiert und auf Anhörung verzichtet
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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