Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt in Ulm in Kraft

Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt in Ulm in Kraft

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Wohnraumschutz und Regelungen in Ulm

Ulm () – Die Stadt Ulm hat eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt, die am Freitag, dem 1. Mai, in Kraft tritt. Ziel dieser Regelung ist es, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, teilte die Stadt mit.

Künftig ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig, Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen.

Dazu zählen insbesondere die überwiegende gewerbliche Nutzung, längerfristiger Leerstand, bauliche Veränderungen, die Wohnraum unbewohnbar machen, sowie die Vermietung als Ferienunterkunft über einen längeren Zeitraum hinweg.

Eigentümer, die eine entsprechende Nutzung planen, müssen vorab eine Genehmigung beantragen. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der Stadt Ulm unter der Rubrik „Leben in Ulm – Bauen & Wohnen – Rund ums Wohnen“ verfügbar.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Ulm, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. Mai

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Ulm

Worum geht es in einem Satz?

Die Stadt Ulm hat eine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum eingeführt, die am 1. Mai in Kraft tritt und eine genehmigungspflichtige Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als Wohnen vorschreibt, um den Wohnraum zu schützen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Anspannung auf dem Wohnungsmarkt
  • Zunehmende Nachfrage nach Wohnraum
  • Übermäßige Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Nutzungen
  • Längerfristiger Leerstand von Wohnungen
  • Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft
  • Bauliche Veränderungen, die Wohnraum unbewohnbar machen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schutz des vorhandenen Wohnraums
  • Entgegenwirken des angespannten Wohnungsmarkts
  • Genehmigungspflicht für alternative Wohnraumnutzung
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage der Stadt Ulm

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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