Sachsen will Gewaltschutz ausbauen und stärkt Hilfsangebote

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Gesellschaft: Neues Gesetz zur Gewaltvorsorge in Sachsen

Dresden () – Die sächsische Staatsregierung hat den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz zur Anhörung freigegeben. Damit will Sachsen als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundes zum Schutz von Gewaltbetroffenen in Landesrecht umsetzen, wie das Sozialministerium mitteilte.

Ein zentraler Punkt ist der flächendeckende Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Gesetz schließt ausdrücklich auch männliche Betroffene häuslicher Gewalt ein.

Bis 2028 sollen die bestehenden 21 Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen von aktuell 208 auf 227 Plätze ausgebaut werden, was einem Plus von 9,1 Prozent entspricht.

Zudem erhalten die Einrichtungen zusätzliches Personal für die Beratung mitbetroffener Kinder und Jugendlicher. Die Personalressourcen in den Beratungsstellen werden bis 2028 um insgesamt 11 Prozent aufgestockt.

Für die Finanzierung des Hilfesystems erhält Sachsen vom Bund für 2027 und 2028 insgesamt 11,8 Millionen Euro.

Der Freistaat selbst plant in diesem Zeitraum Landesmittel in Höhe von 27,3 Millionen Euro ein. Die Kommunen werden entlastet, da das Land deren Kofinanzierungsanteile übernimmt.

Zudem soll eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die Betroffene vermittelt und Absprachen mit anderen Bundesländern trifft.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Sächsische Staatsregierung, Sozialministerium, Bund, Freistaat Sachsen, Kommunen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden, Sachsen

Worum geht es in einem Satz?

Die sächsische Staatsregierung hat einen Entwurf für ein Gewalthilfegesetz vorgelegt, um bis 2028 den Schutz von Gewaltbetroffenen, einschließlich männlicher Opfer, durch den Ausbau von Beratungs- und Schutzeinrichtungen sowie zusätzlichem Personal zu verbessern und dabei kräftig in die Finanzierung zu investieren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedarf an mehr Schutz für Gewaltbetroffene
  • Vorgaben des Bundes zum Schutz von Gewaltbetroffenen
  • Mangel an ausreichenden Beratungs- und Schutzstrukturen
  • Einschluss männlicher Betroffener häuslicher Gewalt
  • Notwendigkeit zur Aufstockung von Personalressourcen
  • Finanzierungslücke in bestehenden Hilfesystemen
  • Politischer Wille zur Verbesserung der Situation in Sachsen
  • Forderungen von Initiativen und Organisationen für mehr Schutzmaßnahmen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Flächendeckender Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen
  • Einbeziehung männlicher Betroffener häuslicher Gewalt
  • Ausbau der Plätze in Schutzeinrichtungen auf 227 bis 2028
  • Anstellung von zusätzlichem Personal für die Beratung von Kindern und Jugendlichen
  • Aufstockung der Personalressourcen in Beratungsstellen um 11 Prozent bis 2028
  • Finanzielle Unterstützung vom Bund in Höhe von 11,8 Millionen Euro für 2027 und 2028
  • Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von 27,3 Millionen Euro
  • Entlastung der Kommunen durch Übernahme der Kofinanzierungsanteile
  • Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zur Vermittlung und Abstimmung mit anderen Bundesländern

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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