Rumänischer Autofahrer entgeht Haftstrafe nach Festnahme an Grenze bei Altenheim

Gesellschaft: Festnahme am Grenzübergang Altenheim

Altenheim () – Ein 28-jähriger rumänischer Autofahrer ist am Grenzübergang Altenheim festgenommen worden. Das teilte die Bundespolizei Offenburg am Donnerstag mit.

Bei einer Kontrolle am Mittwochmittag um 12:00 Uhr sei der Mann mit seiner Identitätskarte aufgefallen.

Eine Überprüfung der habe ergeben, dass gegen den 28-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im vorlag. Er war demnach zur Vollstreckung einer 70-tägigen Freiheitsstrafe ausgeschrieben.

Der Mann konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe jedoch noch vor Ort begleichen und so die Haftstrafe abwenden.

Nach den polizeilichen Maßnahmen setzte er seine fort.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, Altenheim, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfand, sind: Altenheim, Offenburg.

Worum geht es in einem Satz?

Ein 28-jähriger rumänischer Autofahrer wurde am Grenzübergang Altenheim festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag, den er jedoch vor Ort durch Zahlung der Geldstrafe abwenden konnte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • 28-jähriger rumänischer Autofahrer
  • Kontrolle am Grenzübergang Altenheim
  • Auffälligkeit bei der Identitätsprüfung
  • Vorliegender Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Ausgeschriebene 70-tägige Freiheitsstrafe

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festnahme des 28-jährigen rumänischen Autofahrers
  • Vorliegen eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Verkehr
  • Ausschreibung einer 70-tägigen Freiheitsstrafe
  • Möglichkeit, die Geldstrafe vor Ort zu begleichen
  • Abwendung der Haftstrafe
  • Fortsetzung der Reise nach polizeilichen Maßnahmen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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