OVG: Bund muss nicht für Sanierung des Wikingecks in Schleswig zahlen

Rechtsprechung in Schleswig-Holstein zur Kostenteilung

Schleswig () – Der Bund muss sich nicht an den Kosten für die Sanierung des sogenannten Wikingecks in Schleswig beteiligen. Das hat der 5. Senat des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts am Mittwoch entschieden, wie das Gericht mitteilte.

Der Kreis Schleswig- hatte verlangt, dass der Bund einen Teil der Aufwendungen für die bereits durchgeführte Bodensanierung des ehemaligen Industriegebiets übernimmt.

Das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr noch geurteilt, der Bund müsse 64,25 Prozent der Kosten tragen, da er zu diesem Anteil Eigentümer der Flächen sei. Das Oberverwaltungsgericht sah jedoch keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Erstattungspflicht des Bundes.

Es gebe weder eine vertragliche Vereinbarung noch eine gesetzliche Regelung, die eine Kostentragung rechtfertige, so die Richter.

Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Der Kläger kann jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen.

Auf dem Gelände des Wikingecks hatten sich früher eine Teer- und Dachpappenfabrik sowie ein Gaswerk befunden, was zu Bodenverunreinigungen geführt hatte.

4,3/5 (20 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Der Bund, Kreis Schleswig-Flensburg, Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Verwaltungsgericht

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Mittwoch statt, jedoch ist kein konkretes Datum oder Zeitraum angegeben.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schleswig, Schleswig-Flensburg

Worum geht es in einem Satz?

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bund sich nicht an den Sanierungskosten des ehemaligen Industriegebiets Wikingeck in Schleswig beteiligen muss, da es keine rechtliche Grundlage für eine Kostenerstattung gibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des 5. Senats des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
  • Antrag des Kreises Schleswig-Flensburg auf Kostenbeteiligung des Bundes
  • Vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kostentragung
  • Mangel an rechtlicher Grundlage für Erstattungspflicht des Bundes
  • Historische Nutzung des Geländes (Teer- und Dachpappenfabrik, Gaswerk)
  • Entstehung von Bodenverunreinigungen durch frühere Industrieaktivitäten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

verneinen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bund beteiligt sich nicht an Sanierungskosten
  • Kreis Schleswig-Flensburg trägt alleinige Kosten
  • Keine rechtlichen Grundlagen für Erstattungspflicht des Bundes
  • Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen
  • Kläger kann Beschwerde einlegen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert