Vorfahrt missachtet – Unfall in Contwig verletzt eine Person leicht

Verkehrsunfall in Contwig mit Verletzten

Contwig () – Ein Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person hat sich in Contwig ereignet. Wie die am Montag mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am Sonntagabend.

Demnach missachtete der 43-jährige Fahrer eines Opel Insignia gegen 22:25 Uhr an der Einmündung Fröhnstraße/Oberauerbacher Straße die Vorfahrt eines von links kommenden VW Sharan.

Die Vorfahrt ist dort durch Verkehrszeichen geregelt. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.

Die 52-jährige Fahrerin des VW Sharan erlitt leichte Schmerzen am Bein, lehnte aber einen Rettungswagen ab.

Der Sachschaden wird auf etwa 20.000 geschätzt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verunfallter PKW (Archiv), Polizeipräsidium Westpfalz via

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich Alter und Fahrzeugtypen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Polizeipräsidium Westpfalz

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Sonntagabend statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Contwig

Worum geht es in einem Satz?

In Contwig kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 43-jähriger Fahrer die Vorfahrt eines VW Sharan missachtete, was zu einem Zusammenstoß führte, bei dem die 52-jährige Fahrerin leicht verletzt wurde, jedoch einen Rettungswagen ablehnte, während der Sachschaden auf etwa 20.000 Euro geschätzt wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Missachtete Vorfahrt durch Fahrer des Opel Insignia
  • Vorfall an Einmündung Fröhnstraße/Oberauerbacher Straße
  • Verkehrsschilder regeln die Vorfahrt
  • Unfallzeit: Sonntagabend, 22:25 Uhr
  • Beteiligte Fahrzeuge: Opel Insignia und VW Sharan

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Leicht verletzte Person
  • Ablehnung eines Rettungswagens
  • Sachschaden von etwa 20.000 Euro

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

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