Urteil: Tierpark haftet nicht für Ziegen-Unfall im Streichelgehege

Urteil: Tierpark haftet nicht für Ziegen-Unfall im Streichelgehege

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Gesellschaft: Tierpark und Besucherunfall in Stralsund

Stralsund () – Das Landgericht Stralsund hat einen Tierpark von der Haftung für einen Unfall im Streichelgehege freigesprochen. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass der Parkbetreiber alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und daher nicht für einen Schaden durch eine Ziege hafte.

Eine Besucherin war im Sommer 2023 im Streichelgehege eines Tierparks zu Fall gekommen und hatte sich am Knie verletzt.

Sie gab an, von einem Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehlen gestoßen und umgerannt worden zu sein. Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, ob es sich um einen gezielten Angriff handelte oder ob die Ziege die Frau im Gedränge der Herde nur ‚angerempelt‘ habe.

Die Richter wiesen die Klage der Krankenversicherung der Geschädigten ab.

Ein vernünftiger Besucher müsse sich darauf einstellen, dass der Kontakt mit Tieren spontanes und auch unerwartetes Verhalten bedeute, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass eine Ziege einen Besucher anremple, könne auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden und führe nicht automatisch zu einer Haftung des Parkbetreibers.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kaschmirziege (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden im Artikel keine vollständigen Namen von Personen genannt. Die einzigen Begriffe, die erwähnt werden, sind allgemeine Bezeichnungen wie "Besucherin" und "Richter".

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:

Landgericht Stralsund, Tierpark, Krankenversicherung

Wann ist das Ereignis passiert?

Sommer 2023

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Stralsund

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht Stralsund sprach einen Tierpark von der Haftung für einen Unfall im Streichelgehege frei, da der Betreiber alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte und der Vorfall auf ein unvermeidbares Verhalten der Ziegen zurückzuführen war.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Unfall im Streichelgehege
  • Besucherin fiel und verletzte sich am Knie
  • Aussage der Besucherin über Ziegenbock, der sie gestoßen habe
  • Unklarheit über Absicht des Tieres
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  • Gericht entschied zugunsten des Tierparks
  • Klage der Krankenversicherung wurde abgewiesen
  • Erwartung an Besucher im Umgang mit Tieren

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Tierpark bleibt von Haftung befreit
  • Richter wiesen Klage der Krankenversicherung ab
  • Keine automatische Haftung des Parkbetreibers
  • Besucher müssen mit spontanen Tierverhalten rechnen
  • Sicherheit der Besucher nicht beeinträchtigt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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