Läden in Tourismusorten dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern: Neue Öffnungszeiten

Schwerin () – In können in diesem Winter erstmals viele Geschäfte in touristischen Regionen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Freitag mit.

Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar gilt ein neuer Winteröffnungszeitraum für Verkaufsstellen in 64 anerkannten Kurorten.

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank betonte, die Zeit um und den sei für und Tourismus von großer Bedeutung. Mit offenen Ladentüren sollten lebendige Orte, attraktive Angebote für Gäste und zusätzliche Umsatzchancen für die geschaffen werden.

Die neue Regelung unterstütze den stationären Handel in den Tourismusregionen.

Die überarbeitete Öffnungszeitenverordnung löst die bisherige Bäderverkaufsverordnung ab und soll die Regelungen modernisieren und vereinheitlichen. Neben dem etablierten Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober ermöglicht sie nun auch eine Öffnung in der Winterzeit.

Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden jedoch weiterhin geschlossen bleiben.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sonderangebote in einem Supermarkt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Wirtschaftsministerium, Wolfgang Blank

Wann ist das Ereignis passiert?

  1. Dezember bis 8. Januar

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, die touristischen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern.

Worum geht es in einem Satz?

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen in diesem Winter erstmals Geschäfte in touristischen Regionen an Sonn- und Feiertagen öffnen, um den Handel und Tourismus während der Weihnachtszeit zu fördern, während sie am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben müssen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung eines neuen Winteröffnungszeitraums
  • Stärkung des Handels in touristischen Regionen
  • Hohe Bedeutung des Weihnachts- und Jahreswechselgeschäfts
  • Modernisierung und Vereinheitlichung der Öffnungszeitenverordnung
  • Ablösung der bisherigen Bäderverkaufsverordnung
  • Angebot attraktiver Einkaufsmöglichkeiten für Gäste

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Geschäfte in touristischen Regionen dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen
  • Neuer Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar
  • Unterstützung für den stationären Handel in Tourismusregionen
  • Schaffung von Umsatzchancen für Unternehmen
  • Modernisierung und Vereinheitlichung der Öffnungszeitenverordnung
  • Fortführung des saisonalen Öffnungsschemas
  • Läden bleiben am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Wirtschaftsminister Wolfgang Blank zitiert. Er betont, dass die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel für Handel und Tourismus von großer Bedeutung sei und dass offene Ladentüren lebendige Orte und zusätzliche Umsatzchancen schaffen sollten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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