Gesellschaft: Polizei festnimmt Mann in Ulm
Ulm () – Die Polizei hat einen 55-Jährigen nach einem versuchten Tötungsdelikt in Ulm festgenommen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Ulm mit.
Der Mann wird beschuldigt, am Donnerstagnachmittag mehrere Kinder vor einem Mehrfamilienhaus mit Steinen und Flaschen beworfen zu haben.
Die vier Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren blieben glücklicherweise unverletzt. Zeugen berichteten, dass der Tatverdächtige aus dem 8. Stock des Gebäudes die Gegenstände auf die spielenden Kinder geworfen hat.
Der 55-Jährige konnte noch am selben Tag vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter am Freitag Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Der Mann, der die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt, befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Ulm dauern an.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeistreife im Einsatz (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
- (kein vollständiger Name genannt)
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, Staatsanwaltschaft Ulm, Kriminalpolizei Ulm
Wann ist das Ereignis passiert?
Die beschriebenen Ereignisse fanden am Donnerstag und Freitag der Woche statt. Das spezifische Datum wird jedoch nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Ulm
Worum geht es in einem Satz?
Ein 55-jähriger Mann wurde in Ulm festgenommen, nachdem er versucht hatte, mehrere Kinder mit Steinen und Flaschen zu verletzen, und sitzt nun wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Angriff auf Kinder mit Steinen und Flaschen
- Vorfall vor einem Mehrfamilienhaus
- Tatverdächtiger aus dem 8. Stock
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagieren nicht.
Welche Konsequenzen werden genannt?
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- Erteilung eines Haftbefehls wegen versuchten Totschlags
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Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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