Wuppertal bereitet Stichwahl um Oberbürgermeisteramt vor

Wuppertal bereitet Stichwahl um Oberbürgermeisteramt vor

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Wuppertal bereitet Stichwahl um Oberbürgermeisteramt vor

() – In Wuppertal findet am 28. September eine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt statt. Die Stadtverwaltung teilte am Montag mit, dass die vorbehaltlich der Entscheidung des Wahlausschusses durchgeführt wird.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der Hauptwahl am 14. September stimmberechtigt waren.

Für die Briefwahl gelten besondere Regelungen: Wer bereits zusammen mit der Hauptwahl die Unterlagen für die Stichwahl beantragt hat, erhält diese automatisch zugesandt. Die Zustellung soll voraussichtlich bis zum 23. September erfolgen.

Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, können im Wahllokal unter Vorlage eines Lichtbildausweises ihre Stimme abgeben.

Weitere Informationen zur Stichwahl sind auf der städtischen verfügbar. Ab dem 18. September können Briefwahlunterlagen auch per QR-Code oder über den -Wahlschein beantragt werden.

Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt zur Verfügung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wahllokal (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Wuppertal, dts Nachrichtenagentur, Stadtverwaltung, Wahlausschuss, Wahlamt

Wann ist das Ereignis passiert?

Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt: 28. September
Hauptwahl: 14. September
Zustellung der Briefwahlunterlagen: voraussichtlich bis 23. September
Beginn der Beantragung von Briefwahlunterlagen: ab 18. September

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wuppertal

Worum geht es in einem Satz?

In Wuppertal findet am 28. September eine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt statt, und wahlberechtigte Bürger können Briefwahlunterlagen ab dem 18. September beantragen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt in Wuppertal am 28. September ist die Notwendigkeit, einen neuen Oberbürgermeister zu wählen, nachdem bei der Hauptwahl am 14. September kein Kandidat die erforderliche Mehrheit errungen hat.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die Stadtverwaltung von Wuppertal ankündigt, dass am 28. September eine Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt stattfinden soll, vorausgesetzt, der Wahlausschuss genehmigt dies. Die Regelungen zur Briefwahl und die Möglichkeit, Wahlbenachrichtigungen auch im Wahllokal vorzuzeigen, wurden ebenfalls erläutert, was zeigt, dass die Stadt aktiv Informationen zur Wahl bereitstellt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt, Wahlberechtigung für Personen der Hauptwahl, besondere Regelungen für die Briefwahl, automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen, Zustellung bis zum 23. September, Möglichkeit zur Stimmabgabe ohne Wahlbenachrichtigung mit Lichtbildausweis, Informationen auf der städtischen Webseite, Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen per QR-Code oder Internet-Wahlschein, Rückfragen beim Wahlamt der Stadt.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich die Information über die bevorstehende Stichwahl und die damit verbundenen Regelungen durch die Stadtverwaltung Wuppertal mitgeteilt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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