Landschaftsschutzgebiet bei Strausberg wird neu abgegrenzt

Landschaftsschutzgebiet bei Strausberg wird neu abgegrenzt

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Landschaftsschutzgebiet bei Strausberg wird neu abgegrenzt

Strausberg () – Das Brandenburger Umweltministerium hat eine Neufassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets „Strausberger und Blumenthaler - und Seengebiet“ angekündigt. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, sollen bebaute Ortslagen künftig nicht mehr Teil des Schutzgebiets sein, das bisher auf Beschlüssen aus den Jahren 1957 und 1965 beruhte.

Die Unterlagen zur geplanten Änderung werden vom 25. August bis einschließlich 26. September öffentlich ausgelegt.

Betroffene können in diesem Zeitraum beim Landkreis Märkisch-Oderland, dem Amt Barnim Oderbruch sowie den Städten Strausberg und Altlandsberg und der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Einsicht nehmen und schriftlich Stellung nehmen.

Zusätzlich stehen die Dokumente ab dem 25. August auch online auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung. Das Verfahren erfolgt gemäß § 9 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wald (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburger Umweltministerium, Landkreis Märkisch-Oderland, Amt Barnim Oderbruch, Städte Strausberg, Altlandsberg, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist vom 25. August bis einschließlich 26. September.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Strausberg, Blumenthal, Altlandsberg, Petershagen/Eggersdorf, Landkreis Märkisch-Oderland.

Worum geht es in einem Satz?

Das Brandenburger Umweltministerium hat eine Neufassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets "Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet" angekündigt, wobei bebaute Ortslagen künftig ausgeschlossen werden; die Unterlagen dazu sind vom 25. August bis 26. September öffentlich einsehbar.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Neufassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets "Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet" ist die Anpassung an aktuelle Gegebenheiten, da bebaute Ortslagen künftig nicht mehr Teil des Schutzgebiets sein sollen. Diese Änderung erfolgt auf Basis von Beschlüssen aus den Jahren 1957 und 1965.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Brandenburger Umweltministerium eine Neufassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets "Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet" plant, wobei bebaute Ortslagen nicht mehr einbezogen werden. Die Öffentlichkeit wird in den Entscheidungsprozess einbezogen, da die Unterlagen vom 25. August bis 26. September zur Einsichtnahme ausliegen und online verfügbar sind.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Ortslagen werden nicht mehr Teil des Schutzgebiets, öffentliche Einsichtnahme der Unterlagen, schriftliche Stellungnahmen der Betroffenen, Dokumente stehen online zur Verfügung, Verfahren erfolgt gemäß § 9 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird das Brandenburger Umweltministerium zitiert, das eine Neufassung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets "Strausberger und Blumenthaler Wald- und Seengebiet" ankündigt. Künftig sollen bebaute Ortslagen nicht mehr Teil des Schutzgebiets sein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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