Eigentümer muss Brandabfälle in Burg entsorgen

Eigentümer muss Brandabfälle in Burg entsorgen

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Eigentümer muss Brandabfälle in Burg entsorgen

Burg () – Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Eigentümers eines Grundstücks in Burg (Kreis Dithmarschen) weitgehend abgelehnt. Der Eigentümer hatte sich gegen eine Entsorgungsanordnung des Kreises gewehrt, die ihn zur Beseitigung von Brandabfällen verpflichtet, teilte das Gericht am Montag mit.

Nach einem Großbrand auf dem Gelände des Lagerplatzes waren dort Altreifen, Metallschrott, Altholz und brandbelasteter Baumischabfall zurückgeblieben.

Der Kreis Dithmarschen hatte angeordnet, dass der Eigentümer nicht nur die Abfälle, sondern auch den oberflächlich verunreinigten Boden entsorgen muss. Der Eigentümer argumentierte, der Pächter der Fläche sei verantwortlich.

Das Gericht entschied, dass der Eigentümer als Besitzer des Geländes grundsätzlich auch für die Abfälle verantwortlich ist.

Lediglich eine zusätzliche Anordnung, die künftige Ablagerungen untersagte, hätte sich nach Ansicht des Gerichts an den Pächter richten müssen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Kreis Dithmarschen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Burg, Kreis Dithmarschen

Worum geht es in einem Satz?

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Grundstückseigners in Burg abgelehnt, der gegen eine Anordnung des Kreises Dithmarschen zur Beseitigung von Brandabfällen auf seinem Grundstück geklagt hatte, da das Gericht den Eigentümer als grundsätzlich verantwortlich für die Entsorgung der Abfälle befand.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis war ein Großbrand auf einem Grundstück in Burg (Kreis Dithmarschen), bei dem verschiedene Materialien wie Altreifen, Metallschrott und andere Abfälle zurückblieben. Der Kreis Dithmarschen hatte den Eigentümer zur Beseitigung der Brandabfälle und der verunreinigten Bodenfläche verpflichtet, was zu einem Rechtsstreit führte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Eilantrag des Grundstückseigentümers gegen eine Entsorgungsanordnung des Kreises Dithmarschen abgelehnt hat, wodurch der Eigentümer zur Beseitigung von Brandabfällen verpflichtet ist. Der Kreis und das Gericht betonen die Verantwortung des Eigentümers, während der Eigentümer die Schuld beim Pächter sucht.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: der Eigentümer muss die Brandabfälle beseitigen, der Eigentümer ist auch für die Abfälle verantwortlich, das Gericht entscheidet über die Verantwortung des Eigentümers, künftige Ablagerungen dürfen nur an den Pächter gerichtet werden, gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird die Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zitiert, das entscheidet, dass der Eigentümer des Grundstücks grundsätzlich für die Abfälle verantwortlich ist, während eine Anordnung gegen künftige Ablagerungen sich an den Pächter richten sollte.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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