Niedersachsen will Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver machen

Niedersachsen will Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver machen

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Niedersachsen will Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver machen

() – Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen beschlossen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, sollen Schiedspersonen künftig für Aus- und Fortbildungen von der freigestellt werden können.

Bislang mussten sie dafür nehmen.

Zudem soll das Mindestalter für das Schiedsamt von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden, um mehr Interessenten zu gewinnen. Weitere Neuerungen betreffen die elektronische Einleitung von Verfahren und die Zuständigkeit der Schiedsämter.

Künftig soll oft das Amt am Ort des Streits zuständig sein, was besonders bei Nachbarschaftskonflikten hilfreich sein kann.

In gibt es derzeit etwa 600 ehrenamtliche Schiedspersonen. Sie schlichten unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ehrverletzungen.

Das Verfahren kostet in der Regel 50 und soll Konflikte schnell und unbürokratisch lösen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rathaus (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Niedersächsische Landesregierung, Staatskanzlei, Schiedswesen

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover, Niedersachsen

Worum geht es in einem Satz?

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Ehrenamt im Schiedswesen stärkt, indem Schiedspersonen für Aus- und Fortbildung von der Arbeit freigestellt werden können, das Mindestalter für das Schiedsamt auf 25 Jahre gesenkt wird und Verfahren elektronisch eingeleitet werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für den Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen in Niedersachsen liegt in der Absicht, mehr Menschen für das Schiedsamt zu gewinnen und die Effizienz der Konfliktlösung zu erhöhen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Schiedspersonen zu verbessern, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen können.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass die niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen beschlossen hat, der unter anderem eine Freistellung von der Arbeit für Schulungen und eine Senkung des Mindestalters für Schiedspersonen vorsieht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Beteiligung am Schiedsamt zu erhöhen und Verfahren effizienter zu gestalten, was positiv aufgenommen werden könnte.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Schiedspersonen können für Aus- und Fortbildungen von der Arbeit freigestellt werden, Mindestalter für das Schiedsamt wird von 30 auf 25 Jahre gesenkt, mehr Interessenten sollen gewonnen werden, elektronische Einleitung von Verfahren wird eingeführt, Zuständigkeit der Schiedsämter wird geändert, Amt am Ort des Streits wird oft zuständig sein, Verfahren sollen Konflikte schnell und unbürokratisch lösen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Fokus liegt auf den Änderungen im Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes im Schiedswesen, ohne spezifische Ansichten oder Kommentare von Beteiligten zu präsentieren.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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