Erfurter Sportvereine müssen ab 2029 Kinderschutzkonzept vorweisen

Erfurter Sportvereine müssen ab 2029 Kinderschutzkonzept vorweisen

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Erfurter Sportvereine müssen ab 2029 Kinderschutzkonzept vorweisen

() – Ab 2029 müssen Sportvereine in Erfurt ein Kinderschutzkonzept vorlegen, um weiterhin Fördermittel zu erhalten. Das hat die Stadt am Montag mitgeteilt.

Das Konzept soll und vor körperlicher und seelischer Gewalt schützen und werde individuell auf die Bedürfnisse der Vereine zugeschnitten, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Unterstützung erhalten die Vereine dabei vom Jugendamt und dem Sportbeauftragten der Stadt. Eine erste Informationsveranstaltung dazu findet am 5. September im Rathausfestsaal statt.

Von 16:30 bis 19:30 Uhr können sich Verantwortliche der Vereine über die rechtlichen Grundlagen und die Umsetzung informieren.

Die rechtliche Basis für die neuen Regelungen bilden das Landeskinderschutzgesetz und das Stufenmodell des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vereine, die kein Konzept vorlegen, riskieren den Verlust ihrer Fördergelder.

Bei Fragen stehen das Jugendamt und der Sportbeauftragte der Stadt bereits jetzt als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Erfurt, Jugendamt, Sportbeauftragter, Stadtverwaltung, Landeskinderschutzgesetz, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis findet am 5. September statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Erfurt

Worum geht es in einem Satz?

Ab 2029 müssen Sportvereine in Erfurt ein Kinderschutzkonzept vorlegen, um Fördermittel zu behalten, wobei es individuelle Unterstützung vom Jugendamt gibt, während eine Informationsveranstaltung am 5. September allen Verantwortlichen die rechtlichen Grundlagen erklärt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Die Stadt Erfurt hat beschlossen, ab 2029 ein Kinderschutzkonzept für Sportvereine zu verlangen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Dieser Schritt ist eine direkte Reaktion auf zunehmende Forderungen nach besserem Schutz vor Gewalt im Sport. Die Grundlage dafür bildet das Landeskinderschutzgesetz sowie Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes. Ohne ein entsprechendes Konzept riskieren Vereine die finanzielle Unterstützung. Die Stadt bietet Unterstützung durch das Jugendamt und hält Informationsveranstaltungen ab, um die Umsetzung zu begleiten.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass die Stadt Erfurt ab 2029 von Sportvereinen ein Kinderschutzkonzept verlangt, um Fördermittel zu erhalten. Die Öffentlichkeit und Medien haben das Thema dank der angekündigten Informationsveranstaltung am 5. September aufgegriffen, was das Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport erhöhen soll.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die neuen Regelungen in Erfurt führen zu mehreren Konsequenzen: Sportvereine müssen ab 2029 ein Kinderschutzkonzept vorlegen, um weiterhin Fördermittel zu erhalten, das Risiko des Verlusts von Fördergeldern für Vereine ohne Konzept, die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Sportbeauftragten, eine Informationsveranstaltung zur rechtlichen Grundlagen und Umsetzung, maßgeschneiderte Konzepte, die den speziellen Anforderungen der Vereine gerecht werden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme aus der Stadtverwaltung zitiert. Diese besagt, dass das Kinderschutzkonzept darauf abzielt, Kinder und Jugendliche vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen und dass es individuell auf die Bedürfnisse der Vereine zugeschnitten wird.

Erfurt: Ein neuer Kurs für die Sportvereine

Erfurt hat's drauf, wenn's um Kindeswohl geht! Ab 2029 müssen die Sportvereine hier ein maßgeschneidertes Kinderschutzkonzept einreichen, um ihre Fördermittel zu sichern. Klar, das Jugendamt und der Sportbeauftragte lassen ihre Unterstützung nicht vermissen – schließlich geht's um den Schutz unserer jüngsten Talente!

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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