Sachsen erstattet Nutztierhaltern künftig volle Kosten nach Wolfsrissen

Sachsen erstattet Nutztierhaltern künftig volle Kosten nach Wolfsrissen

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Sachsen erstattet Nutztierhaltern künftig volle Kosten nach Wolfsrissen

Dresden () – Nutztierhalter in Sachsen erhalten künftig eine vollständige Entschädigung für Schäden durch Wolfs- oder Luchsrisse. Das teilte das sächsische Umweltministerium mit.

Bisher wurden indirekte Kosten wie Tierarztbehandlungen oder die Suche nach entlaufenen Tieren nur zu 80 Prozent übernommen.

Die Änderung geht auf eine Anpassung der EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarbereich zurück, die rückwirkend zum 5. März 2024 in Kraft trat. Die Landesdirektion wird nun alle betroffenen Bescheide seit dem 1. Juli 2023 überprüfen und Nachzahlungen veranlassen.

Anträge der Tierhalter sind dafür nicht nötig.

Voraussetzung für den Schadensausgleich bleibt, dass der Wolf als Verursacher nachgewiesen wird und die Schäden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Zudem müssen Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel vorkommende vollständige Namen von Personen sind nicht aufgeführt. Es werden nur Institutionen und allgemeine Begriffe erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Umweltministerium, EU-Rahmenregelung, Landesdirektion

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand rückwirkend zum 5. März 2024 statt. Die Überprüfung der Bescheide und Nachzahlungen erfolgt seit dem 1. Juli 2023.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Dresden, Sachsen

Worum geht es in einem Satz?

Nutzeinhalter in Sachsen erhalten künftig vollständige Entschädigungen für Wolfs- oder Luchsschäden, gemäß einer Anpassung der EU-Rahmenregelung, die rückwirkend ab dem 5. März 2024 gilt und bei der keine Anträge nötig sind, solange bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die vollständige Entschädigung der Nutztierhalter in Sachsen ist eine Anpassung der EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarbereich, die rückwirkend zum 5. März 2024 in Kraft trat.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass das sächsische Umweltministerium eine vollständige Entschädigung für Schäden durch Wolfs- oder Luchsrisse an Nutztieren einführt, was auf eine neue EU-Rahmenregelung zurückgeht. Diese Maßnahme wird ohne zusätzliche Anträge der Tierhalter umgesetzt und führt zur Überprüfung aller betroffenen Bescheide seit Juli 2023.

Welche Konsequenzen werden genannt?

vollständige Entschädigung für Schäden durch Wolfs- oder Luchsrisse, Überprüfung aller betroffenen Bescheide seit dem 1. Juli 2023, Nachzahlungen, keine Anträge der Tierhalter nötig, Nachweis des Wolfes als Verursacher erforderlich, Meldung der Schäden innerhalb von 24 Stunden nötig, Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen erforderlich

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Stattdessen informiert das sächsische Umweltministerium in einer Mitteilung über die Änderungen bei der Entschädigung für Nutzierhalter.

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